Beiträge von Pucky im Thema „Olympos 5,59€ bei Spiele Offensive“

    echt soll ich?


    kurzer Grund: WE sind nur WE, wenn sie an eine Bestimmte Person gerichtet sind.


    hat das falsch Auspreisen System (in jedem Prospekt, jeden Tag ein Topangebot mit falschen Preisen)
    könnte ich mich vorstellen, dass das unter
    unlauteren Wettbewerb fällt, evtl auch noch was Anderes


    was blöd für das Unternehmen ist, da u.U. teuer, aber mir persönlich erst mal kein Spieleschnäppchen einbringt.


    sollten sie sich einfach verkalkulieren und dabei ihren Gewinn vergessen und auf einen falschen Preis kommen (z.B. bei Handwerkern die evtl. die benötigte Zeit komplett falsch einschätzen) ist das nicht anfechtbar, aber das trifft hier wohl nicht zu..



    ohne Gewähr *g*
    Pucky
    kein Jurist, ist Stoff aus BWL und da bei den rechtlichen Grundlagen...
    hab hier noch ne Seite gefunden, die das zusammenfassen will
    http://www.bankstudent.de/downloads/Recht4.htm

    evtl. noch ne rechtlich Kleinigkeit, auch wenn das Thema nun wo anders angekommen ist.


    Vertrag = 2 übereinstimmende Willenserklärungen
    5,99 auf der Internetseite ist keine WE, sonderen eine Aufforderung an den Kunden eine WE abzugeben
    bestätigen sie die Bestellung z.B. per Mail "wir werden das Spiel liefern... blabla


    habt ihr nen Vertrag (Bezahlung und die Lieferung hat erst mal nichts damit zu tun, wir trennen in Deutschland die Verpflichtung -zur Zahlung/Lieferung und die Erfüllung)


    wenn nicht, dann nicht,.... aber



    da sich nun aber SO offensichtlich geirrt hat, kann sie den Vertrag wegen Irrtum anfechten.
    In diesem Fall hier Erklärungsirrtum (verschreiben, vertippen. ... )


    ( sie haben sich bei den 5,99 geirrt, Bestellbestätigung wohl automatisch vom System gesendet, dem der Preis egal ist. Ich könnte mir vorstellen, dass man hier immer noch auf Erklärungsirrtum raus kommt obwohl die 5,99 auf der Webseite ja noch gar keine WE waren und die Bestätigung an sich ja kein Verschreiber war, da die Zahl ja sowohl auf der Seite wie auch in der Mail auftaucht)


    Ob aber die Stornierung als Anfechtung gewertet werden kann, kann ich nicht sagen, sofern da ne Mail mit kam,... mit Kommentar .".. verschrieben und Preis falsch ins System übernommen", könnte ich mir vorstellen, dass das zählt.


    Erfolgreiche Anfechtung zerstört den Vertrag und dieser ist damit nichtig, als wäre er nie da gewesen...


    Schadensersatz?
    hattet ihr schon Kosten? Anruf aus dem Ausland mit Handy oder so...
    hattet ihr auf die Lieferung vertraut und ist euch ein Gewinn entgangen? *grübel* evtl. im Vertrauen auf die Lieferung das Spiel bei Ebay für 15,99 Euro eingestellt und schon verkauft, dann müsste die Differenz von SO übernommen werden


    Ansonsten kein Schadensersatz... solltet ihr nen Schaden erlitten haben und SO will diesen nicht bezahlen, dann viel Spass vor Gericht, oder kauft ein halbes Spiel weniger in Essen und spielt dafür mehr :)


    alle Angaben ohne Gewähr


    ob das nun kundenfreundlich war, will ich nicht beurteilen.


    Gruß
    Pucky