Beiträge von Thygra im Thema „Spielekauf OVP“

    Zitat

    Original von Moeper


    Ich sehe die Gewährleistung absolut nicht als Hinderungsgrund an, da ich nach geschätzten 100-150 Käufen bzw. Verkäufen von Privat übers Internet (also völlig unbekannte Personen, oft auch nicht einmal über eine "sichere" Plattform wie ein Forum, sondern einfach nur per E-Mail kommuniziert) noch nie ernsthafte Probleme hatte, ein Spiel wie beschrieben (oder entsprechend mit einer Wiedergutmachung) zu erhalten bzw. zu verkaufen. [Ein einziges Mal, über Ebay, da wurde mir das Spiel nie zugesandt.]


    Das meinte ich nicht. Gerade bei einem noch verschweißten Spiel kann ja selbst der Verkäufer nicht wissen, ob es innen evtl. fehlerhaft ist. Es könnte etwas fehlen, denn Verpackungsfehler passieren (in kleiner Anzahl) immer wieder mal.


    Habe ich ein solch fehlerhaftes Spiel bei einem Händler gekauft, habe ich die Sicherheit, dass der Händler entweder das fehlende Teil ersetzen oder das Spiel zurücknehmen muss. Bei einem privaten Verkäufer habe ich diese Sicherheit nicht. (Zumindest in den meisten Fällen nicht, wenn ich mir das Kleingedruckte bei Ebay-Auktionen so anschaue.)

    Ich sehe die Gewährleistung als wichtiges Kriterium an. Bei einem Händler weiß ich, dass er immer die Pflicht hat, eventuellen Reklamationen nachzukommen. Bei einer Privatperson habe ich diese Sicherheit nicht.