ZitatAlles anzeigenOriginal von Sir Pech
Was passiert, wenn die Käufer beim Spieleladen vertragsbrüchig werden? Vom Kauf zurücktreten, umtauschen oder gar nicht auftauchen? Der Laden muss vorher das Geld eintreiben, aber was passiert wenn das Spiel nicht erscheint, seine Käufer ihr Produkt haben wollen?
Für junge Juristen ein neues Spezialgebiet des Handelsrechts. Zumindest die Arbeitsplätze sind gesichert ...
Du beziehst dich doch auf den Fall, dass jemand bei einem Händler ein KS Spiel vorbestellt bzw. es darüber abwickelt.
1. Kauf zurücktreten: Muss man auch bei einer normalen Vorbestellung mit rechnen als Verkäufer
2. Umtausch wegen beschädigter Ware ist schwierig bzw. langwierig, weil bei KS der Verkäufer in den USA sitzt. KS akzeptiert nur Gesellschaften mit einem
Sitz in den USA. ist aber das Gleiche wie bei einem Importspiel
3. Freu sich der Verkäufer, weil er ja evtl. das Spiel auch vorfinanziert bekommen hat. Und wenn nicht, siehe 1.
Wenn das Spiel nicht erscheint, kriegen die Personen ihr Geld zurück.
Hier ist juristisch kein Neuland zu entdecken. Kickstarter ist nichts weiter wie die Vorbestellung eines Importspiels bei einem Händler. Nur mit dem Unterschied der Vorfinanzierung, die der Händler ja mit seinen Kunden nicht unbedingt machen muss.