ZitatOriginal von [Tom]
Vielleicht verstehe ich es ja falsch, aber im Endeffekt bezahle ich ja dann doch den vollen Preis?
Die Leihgebühr plus den Vollpreis weniger der Leihgebühr... ist immer noch der Vollpreis. (...)
Naja, das ist jetzt Haarspalterei. Die Leihgebühr bezahlst Du für das Ausleihen des Spiels (die wird ja auch bei Nichtkauf fällig), den um die Leihgebühr reduzierten Preis für das Spiel. Wie man persönlich Zahlungsströme wahrnimmt, hat ja oft nur wenig damit zu tun, wofür man bezahlt. Ich kenne auch Leute, die schlagen das Trinkgeld auf den Betrag auf, den sie im Restaurant für das Essen bezahlt haben, und sagen dann, das Essen habe [Summe] Euro gekostet - weil sie ja diesen Betrag im Restaurant ausgegeben haben, und nicht für sich zwischen Service und Mahlzeit trennen. +Schulterzucken+
Ich muß hier niemanden überzeugen, für mich persönlich kommt der ganze Service ohnehin nicht in Frage. Allein der Gedanke, das Spiel eines anderen zu spielen... +grusel+