Beiträge von Spielphase im Thema „Morgenwelt Shop“

    Moin!


    Ich stimme Lemuel zu, wobei Punkt 1 jedoch nicht per eMail erfolgen sollte. Die haben die eMails ja eh ignoriert oder im Spamfilter. Daher gleich direkt per Post agieren. Einschreiben beim ersten Kontakt, Einschreiben mit Rückschein bei der zweiten Frist. Anwalt würde ich in jedem Fall danach aufsuchen, auch wenns nur kleine Beträge sind. Da werden die meisten Ladeninhaber dann ganz handzahm.

    Wenn Du nicht per Vorkasse gezahlt hast, warte einfach ab, bis das Paket irgendwann kommt und verweigere dann die Annahme.


    Ansonsten lernen die Jungs und Mädels das nicht, daß man seinen Kunden mal zurückrufen sollte.