ZitatOriginal von Weltherrscher
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Hier muss ich mich selbst korrigieren, bzw ergänzen. Natürlich geht es beim Titel meist um Markenrechte, es kann aber auch schon ein urheberrechtlicher Schutz bestehen. Das selbe gilt für "Personen" im Spiel. Hier eine nähe Ausführung was bei einem Brettspiel alles in Frage käme:
http://www.frag-einen-anwalt.d…-schuetzen-__f111599.html
Die Mechanismen und das Thema aber natürlich nicht, wobei man auch sagen muss die Umsetzung eines Mechanismuses bei einer Software gestaltet sich auch weitgehend grundlegend anders als bei einem Brettspiel. Bei Software hat man noch eine stark technische Komponente,die man so bei einem Brettspiel selten hat.
Das ist mal ein guter Ansatz mit gutem Überblick, wohin es geht.
Also wenn ich das richtig verstehe und kurz zusammenfasse, dann ist es nach deutschem Recht so, dass aller materieller Anteil am Spiel und immaterielle Spielelemente (Mechanissmen etc.) die einen großen Schöpfungswert enthalten, automatisch durch das Urheberrecht geschützt?
Muss das dann beispielsweise einen amerikanischen Verlag kümmern? Ist der an das deutsche Urheberrecht gebunden?