Beiträge von selbuorT im Thema „... zu Urheberrecht und Brettspiele“

    Zitat

    Original von Weltherrscher
    ...
    Hier muss ich mich selbst korrigieren, bzw ergänzen. Natürlich geht es beim Titel meist um Markenrechte, es kann aber auch schon ein urheberrechtlicher Schutz bestehen. Das selbe gilt für "Personen" im Spiel. Hier eine nähe Ausführung was bei einem Brettspiel alles in Frage käme:


    http://www.frag-einen-anwalt.d…-schuetzen-__f111599.html


    Die Mechanismen und das Thema aber natürlich nicht, wobei man auch sagen muss die Umsetzung eines Mechanismuses bei einer Software gestaltet sich auch weitgehend grundlegend anders als bei einem Brettspiel. Bei Software hat man noch eine stark technische Komponente,die man so bei einem Brettspiel selten hat.


    Das ist mal ein guter Ansatz mit gutem Überblick, wohin es geht.


    Also wenn ich das richtig verstehe und kurz zusammenfasse, dann ist es nach deutschem Recht so, dass aller materieller Anteil am Spiel und immaterielle Spielelemente (Mechanissmen etc.) die einen großen Schöpfungswert enthalten, automatisch durch das Urheberrecht geschützt?


    Muss das dann beispielsweise einen amerikanischen Verlag kümmern? Ist der an das deutsche Urheberrecht gebunden?

    Mir scheint, Du bist da ziemlich im Thema Recht drin, oder irre ich mich?


    Also so ganz allgemein scheint mir die Frage nicht zu sein, wenn das Thema mit mehreren Fragen gestartet wird.
    Aber ich bleibe dabei, dass die Quellen alleine nicht ausreichen, um das zu klären.
    Also wenn es wirklich nur allgemein gefragt ist, dann kann damit schon eine Richtung gegeben werden, in die es gehen muss.
    Aber so allgemein kann die Frage nach Recht nicht sein, dass man nicht vom 100ste ins 1000ste kommt, weil man zig Ableitungen berücksichtigen muss.


    Gut, dann hab ich dein "diskussionswürdig" mißinterpretiert. Verschieden Auslegungen ist das eine, ob da überhaupt Urheberrecht oder anderes greift oder ich das ganze beuge ist was anderes. Kommt ständig vor, gerade hier im INet. Da blüht die Ignorranz gegenüber dem Urheberrecht regelrecht.


    Okay, gut dass Du drauf hinweist. Dann ist es nicht das Urheberrecht allein, sonder auch noch das Leistungsschutzrecht.
    Zumindest belegt es die Vielfältigkeit der Bestimmungen, die berücksichtigt werden müssen. Reicht also meist nicht, solche Fragen mit einer Beschreibung der Lage der Dinge zu beantworten.


    Also je nach dem, wie genau der Fragesteller die Antwort haben will. Ich denke jedenfalls er will eine genaue Antwort, sonst bringt es ihm ja nix.
    Dann war die Frage doch nicht so allgemein, oder deswegen, weil man nur durch allgemeine Fragen darauf kommt, was genau zu beachten ist und welche Fragen man stellen muss, um zu dem Punkt zu gelangen, der für einen eigentlich wichtig ist. Das sieht man dann wahrscheinlich oft erst im Rahmen der Diskussion...

    Das ist ja eine sehr relative Diskussion: "Es könnte sein, dass...".
    Festzuhalten ist aus meiner Sicht, dass einmal keiner der Quellen, die hier genannt wurden, Rechtsberatung geben können und dürfen.
    Wikipedia darf aus meiner Sicht nur mit Vorsicht genossen werden. Ebenso wie andere Quellen.
    Um Klarheit zu haben, empfehl ich echt, die Frage/n konkret einer Person zu stellen, die Rechtsberatung geben darf und sich zudem im Urheberrecht sehr gut auskennt.


    Grds. ist das Urheberrrecht nicht "diskussionswürdig" in der Auslegung, denke ich. Die Annahme liegt oft nur an mangelndem Wissen. Zumindest geht mir das so, dass ich da immer wieder neu dazulerne.


    Beispielsweise diese Faustregel, dass 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, die Sache an sich urheberrechtsfrei ist, stimmt so einfach nicht. Dazu müsste man die vielen "Wenns" beachten. Also es stimmt, wenn nicht ein anderer Verlag etc. Rechte an der Sache hat. usw.
    Und dann ist das ganze Thema auch wieder von Land zu Land unterschiedlich... ziemlich tricky das Ganze.


    Oder aber wenn ich mir nicht sicher bin, dann frage ich schlicht und einfach denjenigen, der das Urheberrecht inne hat, oder eben eine Rechtsberatung.
    Bitte versteht mich nicht falsch: Ich möchte bestimmt nicht klugschei**n. Möchte das nur zu Bedenken geben.