Beiträge von Weltherrscher im Thema „... zu Urheberrecht und Brettspiele“

    Zitat

    Original von selbuorT
    [quote]Original von Weltherrscher


    Also wenn ich das richtig verstehe und kurz zusammenfasse, dann ist es nach deutschem Recht so, dass aller materieller Anteil am Spiel und immaterielle Spielelemente (Mechanissmen etc.) die einen großen Schöpfungswert enthalten, automatisch durch das Urheberrecht geschützt?


    Muss das dann beispielsweise einen amerikanischen Verlag kümmern? Ist der an das deutsche Urheberrecht gebunden?


    Nö, wie ich schon schrieb sind Mechanismen eben nicht geschützt. Im Grunde ist dein Spiel nur vor einer 1 zu 1 Kopie geschützt, und halt die anderen Teile, die da aufgeführt sind auch einzeln.


    Ein amerikanischer Verlag ist wenn er ein Spiel hier vertreibt an das deutsche Recht gebunden, was er in Amerika macht unterliegt amerikanischen Recht. Ich weiß nicht ob es im Bereich Urheberrecht multinationale Verträge oder Abkommen gibt, die da greifen könnten. Ich glaub es aber eher nicht. Da wird eher im Einzelfall Druck ausgeübt, allerdings muss so ein Fall schon eine entsprechende Größenordnung haben. Wird im Brettspielsektor wohl selten der Fall sein.

    Zitat

    Original von selbuorT
    Das ist ja eine sehr relative Diskussion: "Es könnte sein, dass...".
    Festzuhalten ist aus meiner Sicht, dass einmal keiner der Quellen, die hier genannt wurden, Rechtsberatung geben können und dürfen.
    Wikipedia darf aus meiner Sicht nur mit Vorsicht genossen werden. Ebenso wie andere Quellen.
    Um Klarheit zu haben, empfehl ich echt, die Frage/n konkret einer Person zu stellen, die Rechtsberatung geben darf und sich zudem im Urheberrecht sehr gut auskennt.


    Keine der Quellen gibt Rechtsberatung, es sind nur Grundsätze genannt, und die Wikipedia führt auch nicht groß aus, sondern beschreibt
    nur die Lage der Dinge. Es gab hier keine konkrete Frage, es war eine allgemeine. :)



    Zitat

    Original von selbuorT
    Grds. ist das Urheberrrecht nicht "diskussionswürdig" in der Auslegung, denke ich. Die Annahme liegt oft nur an mangelndem Wissen. Zumindest geht mir das so, dass ich da immer wieder neu dazulerne.


    Wenn Recht nicht diskussionswürdig wäre, dann gäbe es keine Gerichtsverhandlungen, und unterschiedliche Rechtsauffassungen. Recht ist nichts komplett formales, sondern auch immer Auslegungssache. Und ich bleibe dabei, dass der Grundsatz 10, der nicht mal konkretes Recht ist,sondern eine Auslegung davon diskussionswürdig ist. :)


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    Original von selbuorT
    Beispielsweise diese Faustregel, dass 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, die Sache an sich urheberrechtsfrei ist, stimmt so einfach nicht. Dazu müsste man die vielen "Wenns" beachten. Also es stimmt, wenn nicht ein anderer Verlag etc. Rechte an der Sache hat. usw.
    Und dann ist das ganze Thema auch wieder von Land zu Land unterschiedlich... ziemlich tricky das Ganze.


    Du verwechselt hier Urheber und Leistungsschutzrechte. Nach 70 Jahren ist ein Werk gemeinfrei, da gibt es nichts zu rütteln. Die Laufzeit der Leistungsschutzrechte sind momentan sogar noch kürzer. Obwohl das einige Lobbyisten gern geändert hätten. Dazu gibt es aktuelle
    Gesetzesvorhaben in der EU. Die Leistungsschutzrechte verhindern aber nicht unbedingt eine unentgeltliche Weiterverbreitung eines Werkes, auch wenn sie noch nach dem Erlöschen des Urheberrechtsschutzes weiter gelten.



    http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit

    Zitat

    Original von thooomas
    zum Urheberrecht von Spielen siehe auch 10 Sätze zum Urheberrecht auf der Spieleautorenseite oder Recht kompliziert auf zuspieler.de.



    Den Punkt 10 halt ich für diskussionswürdig, man darf den Namen des Spieles nicht für die Erweiterung benutzen, und auch nicht die Grafiken, aber bei Mensch Ärger Dich nicht, dürfte man zum Beispiel Karten als Erweiterung anbieten.


    Siehe zum Beispiel die Erweiterung "Nichts als Ärger" und das Spiel Dog, bzw bei Dog eher andere Spiele die auch Karten benutzen und quasi nur ein Mensch Ärger Dich nicht sind. Weil Dog selbst wurde ja auch von Schmidt Spiele rausgebracht.


    Mensch Ärger Dich nicht ist vielleicht auch Grenzfall, da es an sich ja auch nix Neues ist, sondern eine Weiterentwicklung alt bekannter Brettspiele.
    Und die 70 Jahre sind in dem Fall wohl auch schon vorbei.

    Hallo,


    schau Dir mal diesen Abschnitt in Wikipedia an :


    http://de.wikipedia.org/wiki/S…tent#Rechtliche_Situation


    Wie dort steht ist die Situation von Land zu Land sehr unterschiedlich, in Europa ist vieles einfach nicht patentierbar. Und das ist meiner Meinung nach auch gut so.


    Was hier eher greift sind Urheberrechte, die beschränken sich aber meist auf den Titel einer Software, und das war es dann auch schon weitgehend. Natürlich sind auch handelnde Personen wie zum Beispiel Mario bei Nintendo Spielen geschützt.


    Hier muss ich mich selbst korrigieren, bzw ergänzen. Natürlich geht es beim Titel meist um Markenrechte, es kann aber auch schon ein urheberrechtlicher Schutz bestehen. Das selbe gilt für "Personen" im Spiel. Hier eine nähe Ausführung was bei einem Brettspiel alles in Frage käme:


    http://www.frag-einen-anwalt.d…-schuetzen-__f111599.html


    Die Mechanismen und das Thema aber natürlich nicht, wobei man auch sagen muss die Umsetzung eines Mechanismuses bei einer Software gestaltet sich auch weitgehend grundlegend anders als bei einem Brettspiel. Bei Software hat man noch eine stark technische Komponente,die man so bei einem Brettspiel selten hat.