Der Verkäufer ist eben nach allem was TE hier geschrieben hat nicht im Verzug, da scheinbar die Mahnung fehlt.
Dein Teilsatz "obwohl in diesem Fall der Händler (ob verschuldet oder unverschuldet) im Verzug mit der Lieferung war" ist einfach nur grober Humbug. Warum muss der Verkäufer "möglichst verbindliche Liefertermine [...] kommunizieren"? Der Käufer muss mahnen, dass er das nicht tut ist dilettantisch.
Was mich aber wirklich stört ist wegen so einer Lappalie so einen Thread aufzumachen, wenn der Käufer mit halbem Aufwand einfach seine vertraglichen Rechte durchsetzen könnte. Ist im Onlinehandel ja vorher noch nie passiert, Riesending das Ganze.
Bei Docsmagic steht der Liefertermin regelmäßig auf der Website (Lieferzeit: 1 - X Werktage). Sollte das hier ebenfalls so gewesen sein, dürfte eine Mahnung nicht nötig sein, um den Verkäufer in Verzug zu setzen. Und was denkst du denn würde es ändern, wenn das Wort Mahnung in der Email gestanden hätte? Dann wäre eher eine Antwort oder die Ware gekommen?
Der erste Teil stimmt so nicht. Es geht nicht um das Wort Mahnung sondern um den Rechtsakt. Den braucht es nämlich um sein Geld zurückverlangen zu können. Wider dem Unknowns-Verständnis bedarf es dafür nämlich keines Heulthreads im Forum.