Alles anzeigenEntschuldige bitte, ich wollte keinen Vortrag halten, da Worte wie Gewährleistung und Co hier im Forum doch sehr oft fallen.
Kurz und auch etwas vereinfacht:
Wenn dir innerhalb eines Jahres nach dem Kauf auffällt das dass das Produkt von vornherein kaputt war, dann hast Du das Recht auf Neuware oder Reparatur.
Die Händler kennen das. Das ganze heißt Gewährleistung und ist im BGB geregelt.
Nachtrag:
Sich an den Hersteller bzgl. Garantie zu richten ist auch möglich. Wäre mir aber zu aufwändig. Das ist Aufgabe des Händlers. Denn mit dem Hersteller hast Du keinen Vertrag geschlossen. Nur mit dem Händler.
Ich hatte tatsächlich am Donnerstag dem Hersteller schon eine Mail geschrieben, aber bis jetzt ist da leider noch keine Antwort gekommen. Werde das Spiel einfach zurückbringen und hören, was der Händler sagt. Vom Gefühl gibt es da immer Schlupflöcher, auch wenn es im BGB geregelt ist. Ich google mal nach 🙂 Aber Danke für den tollen Input!
Nachtrag: Der Laden (Brave New World in Köln) hat gerade geantwortet. Sie tauschen das Spiel einfach um. Ist echt ein knaller Service für einen Sonntag.