Beiträge von Ptera im Thema „Helden müssen draußen bleiben - Materialqualität“

    Entschuldige bitte, ich wollte keinen Vortrag halten, da Worte wie Gewährleistung und Co hier im Forum doch sehr oft fallen.

    Kurz und auch etwas vereinfacht:

    Wenn dir innerhalb eines Jahres nach dem Kauf auffällt das dass das Produkt von vornherein kaputt war, dann hast Du das Recht auf Neuware oder Reparatur.

    Die Händler kennen das. Das ganze heißt Gewährleistung und ist im BGB geregelt.

    Nachtrag:

    Sich an den Hersteller bzgl. Garantie zu richten ist auch möglich. Wäre mir aber zu aufwändig. Das ist Aufgabe des Händlers. Denn mit dem Hersteller hast Du keinen Vertrag geschlossen. Nur mit dem Händler.