Fakt ist jedenfalls, dass es auf der Schule langsam nicht mehr weiter geht und die Situation sich zuspitzt. Das Problem: Was, wenn er die Schule nicht weiter besuchen kann? Auf einer Förderschule sehe ich ihn nicht - das passt wohl kaum. Eine Montessori-Schule gibt es nicht (lediglich eine Grundschule, die eher nach Montessori arbeitet, aber die ist halt jeden Tag mit 60km fahren und 1.5 Stunden Autofahrt verbunden). Privatschulen gibt es schon - aber das ist wiederum eine Kostenfrage.
Den Sohn regelmäßig vormittags aus der Schule abzuholen, ist beruflich keine Lösung. Machen wir es aber nicht, eskaliert die Situation mit der Klassenlehrerin (eine andere Klasse ist nicht erwünscht von der Schulleitung). So langsam geht uns die Luft aus... und die Ideen erst recht.
Ich habe jetzt nicht alles an Antworten durchgelesen, aber da ich beruflich einige Jahre mit dem Thema zutun hatte (als Schulträger), kann ich vielleicht ein paar Tips geben.
Die Eskalationsstufen an und für sich sind (in NRW) ja wie folgt: Klassenlehrer(in) -> Schulleitung -> Schulamt (bei kreisangehörigen Kommunen als untere Schulaufsichtsbehörde) -> Bezirksregierung (als obere Schulaufsichtsbehörde)
Wenn du bei der Klassenleitung nicht weiter kommst, solltest du das Gespräch mit der Schulleitung suchen, weil ja vielleicht auch ein Klassenwechsel eine Option sein könnte (andere Klassenleitung, andere Mitschüler). Außerdem kann die Schulleitung vielleicht unmittelbarer etwas zu möglichen sonderpädagogischen Fördermöglichkeiten sagen. Spätestens seit der schulischen Inklusion gibt es ja keine strikte Trennung mehr zwischen anerkannter "Behinderung" oder "Nicht-Behinderung". Stattdessen gibt es Verfahren zur Anerkennung eines "sonderpädagogischen Förderbedarfes" (AO-SF). Für einen solchen Bedarf erhält die Schule bei Bedarf ggf. Stellenanteile für Sonderpädagogen. Die Entscheidung über die Anerkennung des Förderbedarfes liegt i.d.R. bei der unteren Schulaufsicht. Jetzt muss man allerdings dazu sagen, dass eine Begleiterscheinung der schulischen Inklusion war, dass es eine interne Weisung von oben gab, mit der Anerkennung von sonderpädagogischen Förderbedarf möglichst zu geizen. Alle "auffälligen" Kinder, die noch keinen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf haben, laufen als sog. "Budgetkinder" einfach mit - das muss die Schule mit ihren Stellenanteilen +x selbst geregelt bekommen.
Ist die Schulleitung da überhaupt nicht entgegenkommend und kann auch keine für dich nachvollziehbaren Gründe nennen, ist der nächste Gang dann eben unmittelbar zur Schulaufsicht (Kreis oder Bezirksregierung). Die müssen sich dein Anliegen auch erstmal anhören und dann die möglichen Optionen mit dir durchgehen. Bis hin zu einem Schulwechsel oder eben doch der Anerkennung eines Förderbedarfes etc.
Das gilt - wie schon angedeutet - erstmal alles für NRW. Inwieweit das auf andere Bundesländer übertragbar ist, kann ich leider nicht sagen. Es lebe der Föderalismus. Für mehr Undurchsichtigkeit.