Okay, habe mich nicht so ganz richtig ausgedrückt:
Grundsätzlich müssen die Landwirte sich an die Nachtruhe - in NRW bei Erntezeiten zwischen 23 und 5 Uhr - halten.
Bei unaufschiebbaren Arbeiten bei Wetterumschwung - wie Heuernte oder so - können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden und die dürfen mit ihren Mähdreschern übers Feld fahren
Inwieweit diese Ausnahmegenehmigungen dann tatsächlich beantragt werden, weiß ich nicht.
Die Ernte dauert ja auch nicht ewig, das sind dann im Sommer mal 2-3 Nächte, wo die mit schwerem brummendem Gerät übers Feld fahren.
Wenn bei Dir der Lärm jede Nacht vom Hof kommt, ist das ja definitiv kein Ausnahmezustand.
Vielleicht lässt der Landwirt ja mit sich reden….