Beiträge von kingkurt im Thema „Schwarmwissen Krankenkasse Kinderkrankengeld“

    Exakt so ist es bei mir auch als freiwillig gesetzlich Versicherter. Sowohl bei der Barmer als auch bei der Techniker wurde ich für den verminderten Satz versichert, der keinen Anspruch auf Krankengeld beinhaltet. Ich musste bei beiden explizit beantragen, dass ich Beitrag mit Anspruch auf Krankengeld zahlen "darf".

    Dann bist du vermutlich auch selbstständig!? Es wurde ja schon erklärt, dass der Fall dann anders liegt als bei Angestellten.

    Nein, ich bin eine "arbeitnehmerähnliche Person". Liegt dann aber wohl auch anders als bei Angestellten.

    Also ich bin als selbstständiger ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert, ebenso meine Frau. Wir müssten explizit (!) einen Tarif mit Krankengeldanspruch buchen, der Standard Tarif für freiwillige Mitglieder hat diesen Anspruch nicht und ist dafür etwas günstiger.

    Exakt so ist es bei mir auch als freiwillig gesetzlich Versicherter. Sowohl bei der Barmer als auch bei der Techniker wurde ich für den verminderten Satz versichert, der keinen Anspruch auf Krankengeld beinhaltet. Ich musste bei beiden explizit beantragen, dass ich Beitrag mit Anspruch auf Krankengeld zahlen "darf".