Mmmh also die Konditionen sind gut aber es wird halt nicht als Minijob abgerechnet sonder als "Selbständiger" d.h. man muss als Freiberufler das abrechnen oder sehe ich da was falsch?
Du kannst dich bei uns natürlich auch als geringfügig entlohnt beschäftigen lassen. Ob kurzfristige Beschäftigung oder Minijob ist dann halt davon abhängig, was erlaubt ist. Der Rahmenvertrag, den du anscheinend heruntergeladen hast, ist einer für die Arbeit auf Rechnung. So machen es die meisten. Für andere Beschäftigungsarten haben wir natürlich andere Rahmenverträge.
Bitte melde dich bei sanne@meeplebox.de, wenn du noch Fragen hast.