Beiträge von Kadric im Thema „Spieleerklärer (m/w/d) für die SPIEL gesucht“

    Deine Krankenversicherung wird nicht zahlen, wenn sie erfährt, dass du mit Shopguthaben vergütet wurdest, weil es sich dann nämlich um einen Arbeitsunfall handelt.

    Ich bin kein Arbeitsrechtler, daher ist das in der Tat eine ernst gemeinte Frage: Wenn ich auf Honorarbasis für jemanden tätig bin und mir dabei ein Bein breche, kommt meine Krankenversicherung nicht dafür auf?

    Lässt sich so pauschal nicht beantworten, da gibt es zu viele Variablen und daher ist immer eine Einzelfallprüfung nötig. Grundsätzlich sind nach dem Sozialgesetzbuch VII „Beschäftigte“ versichert und ein freier Mitarbeiter zählt unter gewissen Umständen dazu. Laut Sozialgesetzbuch IV steht der Begriff „Beschäftigung“ für nichtselbstständige Arbeit in sämtlichen Bereichen der Sozialversicherung. Entscheidend ist dabei die Abgrenzung zum selbstständigen Unternehmer, der die Risiken seiner Tätigkeit selbst trägt.
    Das schließt daher nicht aus, dass ein freier Mitarbeiter als Arbeitnehmer gelten kann. Im Gesetz gibt es zwei wesentliche Anhaltspunkte: Arbeitnehmer ist, wer nach Weisungen arbeitet und wer in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers, also des Arbeitgebers, eingegliedert ist. Beide Kriterien setzen voraus, dass der Arbeitnehmer persönlich vom Arbeitgeber abhängig ist. Da spielen noch Arbeitsort, Entscheidungsgewalt, Anzahl an Kunden/Partnern für die man tätig ist, Umfang, etc. ne Rolle. Natürlich wirst du im Fall der Fälle erstmal versorgt, die GKV wird solche Fälle nachträglich überprüfen und ggf Ansprüche gegenüber der Unfallverunsicherung, deines Kunden oder dir geltend machen. Gibt für manche Bereiche wie dem Gesundheitswesen nochmal extra Regelungen und Bestimmungen.


    Mir sind die bisherigen Konditionen für eine Beschäftigung die nicht alle Tage umfasst leider zu wenig aussagekräftig, alle Messetage sind bei mir nicht drin.