Ich bin auch kein Experte in diesen Dingen. Ich wollte dich nur dafür sensibilisieren, dass du nicht einfach selbst festlegen kannst, es sei nur ein Hobby und keine Arbeit.
Beiträge von Thygra im Thema „Spieleerklärer (m/w/d) für die SPIEL gesucht“
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Demnach wäre man nach Thygra s Theorie in dem Fall während der Tätigkeit dort nicht kranken- und/oder unfallversichert....?
Da hast du mich missverstanden. Krankenversichert bleibst du natürlich, doch ich bezweifle, dass die Krankenversicherung bei einem Arbeitsunfall einspringt. Aber das könnte dir ja egal sein, weil du nach deiner eigenen Theorie nur deinem Hobby nachgehst ...
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Für so etwas habe ich - wie in Deutschland jeder andere auch - eine Krankenversicherung. Die deckt natürlich keine Arbeitsunfälle ab, aber sämtliche Unfälle, die meiner Freizeit bei der Ausübdung meines Hobbys passieren schon.
Deine Krankenversicherung wird nicht zahlen, wenn sie erfährt, dass du mit Shopguthaben vergütet wurdest, weil es sich dann nämlich um einen Arbeitsunfall handelt.
Nochmal: Ich arbeite auf der Messe nicht, sondern bin dort freiwillig (Volunteer) als Erklärer tätig.
Du irrst dich, du arbeitest dort. Du selbst magst das als Hobby ansehen, aber es handelt sich im rechtlichen Sinne trotzdem um Arbeit. (Zumindest ist dies mein Wissensstand.)
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Damit stellt sich dann die Frage nach Anstellungsverhältnis, Freiberufler, Minijob etc. nicht.
Und wie ist es mit einer Versicherung? Ist es für dich auch dann nur ein Hobby, wenn du am Stand stolperst und dir ein Bein brichst? Das wäre ja nach deiner Philosophie kein Arbeitsunfall!?
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Wenn man am Tag 80€ Fahrtkostenerstattung beanspruchen kann, sollte es wohl eher eine Formalie sein, diese in 80€ Übernachtungspauschale umzuwandeln, oder?
Um das zu beantworten, sollte man vermutlich einen Steuerberater hinzunehmen. (Als Laie könnte ich mir zumindest vorstellen, dass nicht beide Modelle dieselben Kosten für den Arbeitgeber mit sich bringen.)