Den "Knebel" habe ich ja mittlerweile bei eBay, und auch wenn das bislang funktioniert, graut es mir vor der Abwicklung einer Reklamation bei eBay...
Und den damit verbundenen Kosten, die bei einer Falleröffnung fällig werden und auch scheinbar dem Käufer (Falleröffner) auferlegt werden...
Das ist nur korrekt wenn ein Zahlungstreitfall über einen externen Zahlungsdienstleister (z.B. Paypal ) eröffnet wird, du den Fall dann nciht akzeptierst und er dann gegen dich entschieden wird. Dann fallen Streitfallgebühren an.
Bei der Rückgabe über eBay direkt werden keine Gebühren fällig und auch wenn du den PayPal Fall akzeptierst gibt es keine zusätzlichen Gebühren und wenn du den PP Fall gewinnst auch nicht.
Im Zweifel vor dem regieren auf einen Fall einfach beim freundlichen eBay Kundenservice nachfragen wie man am besten reagiert
Edit: Sehe jetzt erst grade das es um Käufer geht, das ist wirklich äußerst selten, so selten das es mir noch nie untergekommen ist und ich daher hier erstmal vom Verkäufer ausging. Wie es zustande kommen kann das einem Käufer Streitfallgebühren berechnet werden kann ich daher nicht mal genau sagen.