Wenn die Aktion zeitlich befristet ist, verstößt sie nicht gegen das Wettbewerbsrecht, das wurde meines Wissens schon mal geklärt
Quelle?
Wenn die Aktion zeitlich befristet ist, verstößt sie nicht gegen das Wettbewerbsrecht, das wurde meines Wissens schon mal geklärt
Quelle?
Nein das ist nicht neu, dass nur SO versendet. Schreibt doch den Verbraucherschutz an mit diesen Beispielen. Von Asmodee gab es auch schon eine solche Aktion.
Fachhandelsexklusiv war doch eine Pegasus Idee.
Stationär-Exklusive Aktionen gibt ja öfter mal. Meist um den Fachhandel zu stützen
Ist leider nicht geklärt, ob das nicht gehen EU Wettbewerbsrecht verstößt. Der Verbraucherschutz schaltet sich erst ein, wenn sich genügend beschweren.