In der bayerischen Verfassung steht in Paragraph 158:
ZitatEigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Mißbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz
Leider wird dieser Grundsatz nicht durchgesetzt. Uns gegenüber steht das (alte) Einfamilien-Haus mit Grundstück seit über zehn Jahren leer. Der jetzige Eigentümer wartet einfach, dass es mehr Wert wird. Giibt hier noch einige Grundstücke, bei welchen genauso agiert wird...
Das Problem dabei ist in meinen Augen, dass ein Mißbrauch vermutlich sehr schwer zu beweisen ist. Der jetzige Eigentümer könnte ja behaupten, dass er das Grundstück für seine Kinder/Enkel später etc.. brach liegen lässt. Wo fängt hier der Mißbrauch an?