Beiträge von vblade im Thema „Zoll für Ersatzlieferung“

    Das Problem besteht, wenn der Versender den Wert nicht mit "0" angibt (was er müsste, da er ja keine Zahlung erhalten hat). Wenn dies der Fall ist, und dem kein Glauben geschenkt wird, musst du das nachweisen können.


    Die 6€ von der Post berechnet die Post, da hat der Zoll nichts mit zu tun. Ich kenne aber die Regelungen der Post nicht, ob und ggf. wie man sich dort als Selbstverzoller anmelden kann/muss.


    Wenn die Post die Einfuhrabgaben bereits entrichtet hast, kannst du nur versuchen, dir den Einfuhrabgabenbescheid zu organisieren und im Einspruchsverfahren die Einfuhrabgaben zurück zu erhalten.