Beiträge von Busty im Thema „Regelung des digitalen Nachlasses bei Ableben“

    Grundsätzlich haben Erben einen Anspruch auf den digitalen Nachlass (BGH, Urteil vom 12.07.2018 - III ZR 183/17). Soweit es sich allerdings um den digitalen Nachlass im Hobbybereich (Boardgamegeek, Spiele auf Tabletopia etc.) werden die Erben das Konto voraussichtlich nicht weiterführen, zumal häufig die einzelnen Bereiche nicht bekannt sind.


    Wenn man also möchte, dass nach dem plötlichen Ableben bestimmte Einstellungen vorgenommen werden, sollte man das vorher abklären. Ich persönlich möchte schon, dass meine Freundin meine begonnene ASL Partie weiterführt. Nach dem kurzen Regelstudium ;)