Es besteht ja ab dem 1.7 für Händler aus Drittländern die Möglichkeit sich beim neuen Mehrwersteuersystem anzumelden (Import One Stop Shop) dann würde der Händler die Einfuhrabgaben direkt begleichen und nicht der Kunde. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Zollanmeldung würde trotzdem noch durch den Beförderer durchgeführt. Verlangt DHL dafür die gleichen Gebühren?