Beiträge von Mad_Fox im Thema „geretteter Steam 50 Euro Gutschein aus Betrug...“

    Naja die Einlöser können ja die Gutscheine "ehrlich" vom Täter erworben haben

    Und? Wenn ich vom Hehler um die Ecke gutgläubig (vielleicht sogar um den Sachverhalt wissend) einen geklauten Ferrari kaufe und die Polizei dem auf die Spur kommt, darf ich das Auto ja auch nicht behalten?!

    Korrekt, gutgläubiger Erwerb gestohlener Sachen ist laut $935 BGB in Deutschland nicht möglich. Insofern hat kein Steam Gutscheinkäufer (und auch der Ferrari Käufer) kein Recht die Sachen zu behalten. Nur ist die Frage, welchem Recht unterliegt Steam hier.