Bei Videos auf der eigenen Webseite sollte das aber eigentlich zu verhindern sein, sollte man meinen.
So einfach ist das nicht. ... juristisch ...
'tschuldige, ich hab zu technisch gedacht: Solange es den Verlag gibt, sollte es *technisch* simpel sein, dafür zu sorgen, daß das Video da ist, und da bleibt. Dein Einwand ist natürlich berechtigt. Trotzdem sollte es auch in so einem Fall möglich sein, die Seite da zu lassen, und dann statt dem Video eine kurze Erklärung vorzuhalten, warum es nicht mehr da sein darf. Sollte. Aber leider muß ja heutzutage immer alles bei jeder Gelegenheit wild auf der Webseite verschoben werden...