Beiträge von Bernkastel im Thema „Nichtspieler und die Einstiegshürde der Spielregeln“

    Bei Videos auf der eigenen Webseite sollte das aber eigentlich zu verhindern sein, sollte man meinen.

    So einfach ist das nicht. ... juristisch ...

    'tschuldige, ich hab zu technisch gedacht: Solange es den Verlag gibt, sollte es *technisch* simpel sein, dafür zu sorgen, daß das Video da ist, und da bleibt. Dein Einwand ist natürlich berechtigt. Trotzdem sollte es auch in so einem Fall möglich sein, die Seite da zu lassen, und dann statt dem Video eine kurze Erklärung vorzuhalten, warum es nicht mehr da sein darf. Sollte. Aber leider muß ja heutzutage immer alles bei jeder Gelegenheit wild auf der Webseite verschoben werden...

    Ja, aber die Nichtverfügbarkeit ist auch wirklich etwas, was eigentlich verhindert werden kann. Das ist keine Ausrede

    naja. Hast Du noch einen Plattenspieler?

    Bei Hase&Igel gab's eine Edition mit Erklär-Musikkassette (zusätzlich zur Regel). Kassettendecks sind heutzutage auch nicht mehr so in :D Da war's das dann bei einigen auch schon mit der Appspielbarkeit... äh Abspielbarkeit.


    Bei Videos auf der eigenen Webseite sollte das aber eigentlich zu verhindern sein, sollte man meinen.