Beiträge von Kerubael im Thema „Ebay Alternativen“

    Das Problem bestand ja gerade bei günstigen Artikeln bei denen die Versandkosten einen recht hohen Anteil am Gesamtpreis ausmachen. Die Verpflichtung versichert zu verschicken bei einem geringen Warenwert sehe ich immer noch kritisch. Wenn man z.B. ein Wizard verkaufen möchte, muss man schon 3,80€ für einen Prio-Maxibrief nehmen statt 1,95€ für eine Warensendung.

    Gibt es eine Verpflichtung für versicherten Versand? Auf Ebay finde ich folgenden Infotext:


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    Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

    Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.

    Beim Kauf von einem privaten Verkäufer bietet es sich daher gerade bei höherpreisigen Artikeln an, eine versicherte Versandart zu wählen. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Verkäufer eine solche Versandart anbietet oder fragen sie vor dem Kauf direkt beim Verkäufer nach. Klären Sie mit dem Verkäufer unbedingt, um welche Art des versicherten Versands es sich handeln soll.

    Bei teuren Artikeln empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen.

    Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu (§ 447 Abs. 2 BGB). Dieser umfasst den gesamten Schaden, der durch die abweichende Versendungsart entstanden ist (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung).

    Unabhängig von der gewählten Versandart stehen Ihnen unter Umständen (Schadensersatz-)Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu (§§ 421, 425 HGB), wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Dies gilt in der Regel nur dann, wenn dem Transporteur ein Verschulden nachzuweisen ist. Dies wird in der Praxis allerdings häufig nicht möglich sein.

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle."