Beiträge von PalioDeMonte im Thema „Grenzen des Urheberrechts?“

    Hier mal, was ich dazu weiß: (Vornehmlich aus Sicht der Buchhandelsbranche.)


    Und dann gibt es noch den Aspekt der Rechte des Verbrauchers. Da sind dann die berühmten Fälle der "Eigenkopie", oder dass man Musik für Freunde überspielen darf, oder eben, dass man ein Spiel auf einem öffentlichen Spieletreff spielen darf.
    Diese sind aber sehr kleinteilig und auch immer wieder anders geregelt, und für Brettspiele bin ich da nicht der beste Ansprechpartner.

    Was Reviews und Blogger angeht: Teil der Nutzungsrechtes des Verlages ist eigentlich in jedem Vertrag, dass der Verlag das Produkt zur Werbung nutzen darf. Dieses Recht überträgt er in den meisten Fällen eben auch an Rezensionen: Diese fallen unter Bewerbung des Werkes, und sind für gewöhnlich im Sinne des Verlages.
    Wenn also ein Youtuber eine Review macht, dann ist das in der Regel eine Form von Ausweitung des Nutzungsrecht zu Werbezwecken. Besonders kleinkarierte Verlage könnten da mit Sicherheit gegenangehen, aber das wird wohl nicht passieren, und ich bin mir auch nicht sicher, dass allzu viele Richter das bekräftigen würden. Aber das weiß man halt vorher nie.

    Ah, ein Branchenkollege, wie schön 👍


    Kleine Ergänzung noch: Ein Review ist als journalistische Form m.E. abgedeckt von "Berichterstattung über Tagesereignisse" (im konkreten Fall im Unterbereich Kultur/Brettspiele), weshalb hier § 50 UrhG gilt: Das Werk darf in dem Maße gezeigt werden, in dem es für den Zweck notwendig ist. Das heißt, Zeigen der Materialien und Erklären der Regeln sind unproblematisch, ein komplettes Playthrough würde ich vorab aber mit dem Rechteinhaber (in dem Fall: Verlag) abklären.


    Gar nicht oft genug betonen kann man, wie Huutini es gemacht hat, den Unterschied zwischen Urheberrecht (Schöpfer, also Autor oder Grafiker) und Nutzungsrecht (Verwerter, also Verlag o.Ä.). Ansprechpartner für eine erlaubte Nutzung ist hier in der Regel immer der Verwerter, weil dieser den besten Überblick hat, welche Rechte ihm eingeräumt wurden und ob er diese für eine einmalige Nutzung weiterübertragen darf (Marketing, etc.). Autoren haben in der Regel gar keinen Überblick darüber, welche Rechte sie wem (evtl. exklusiv) eingeräumt haben. Müssen sie auch nicht, dafür gibt es Profis ;)