Beiträge von Ernst Juergen Ridder im Thema „Suche deutsche Anleitungen zu teotihuacan und paladins of the west kingdoms“

    Goldfuzzy Unter welchen Umständen ein Verlag ein Spiel herausbringt, ist letztlich seine unternehmerische Entscheidung. Wer die Lokalisierung nicht braucht, braucht die lokalisierte Ausgabe nicht zu kaufen, er braucht aber dann auch nicht die deutsche Regel. Mit "Pech" für den Verlag hat das doch gar nichts zu tun.


    Ich habe auch schon Spielregeln übersetzt und die Übersetzungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Rechteinhaber bei BGG eingestellt. Dabei kam es durchaus vor, dass die Erlaubnis mit dem Vorbehalt versehen wurde, dass ich die Datei auf Verlangen wieder löschen muss, wenn es doch noch eine deutsche Lokalisierung gibt.


    Letztendlich sind Spiele auch nur ein Produkt, das verkauft werden soll. Nichts ist immer gleich erfolgreich, das gilt auch für Spiele. Niemand kann aber doch von einem Verlag erwarten, dass er durch Freigabe seiner Leistung sein Geschäft mutwillig selbst kaputtmacht.

    Mehr macht der SK Verlag ja nicht als die Regel zu übersetzen 😂

    Im wesentlichen. Bei sprachneutralem Spielmaterial ist letztlich die Regel (und der Spielkarton vor allem mit seiner Rückseite) die eigentliche Verlagsleistung. Mit dem Verkauf so lokalisierter Spiele verdient der Verlag sein Geld. Wenn der Verlag die deutschen Regeln "frei"gibt, warum sollte man dann noch die Spiele des Verlags kaufen, das gräbt dem Verlag doch das Wasser ab.

    Aber sobald es um den Schwerkraftverlag geht, hört der Spaß dann plötzlich auf. Wir reden hier nur von den Regeln und noch nicht einmal vom eigentlichen Spielmaterial. Kann die Aufregung daher wirklich nicht nachvollziehen.

    Doch, kann man.

    Bitte seht das als eine Anfrage nach einer Privatkopie unter Freunden - nicht als den Aufruf zu Urheberrechtsverletzungen

    Vorsicht, Vorsicht. Von urheberrechtlich geschützten Werken kann man zwar in der Regel für sich ganz persönlich eine Kopie machen, wenn man das Werk besitzt. Deren Weitergabe als "Privatkopie unter Freunden" ist dann aber schon eine Urheberrechtsverletzung.


    Also ist die öffentliche Anfrage nach einer Privatkopie unter Freunden ein Aufruf zur Urheberrechtsverletzung. Der Umgehungstrick hilft da nichts.


    Frag' doch einfach den Verlag, ob er dir eine gedruckte Regel verkauft. Wird er im Zweifel nicht machen, weil es nicht im Geschäftsinteresse liegt.