Meine Zeiten im Marketing sind lange her, und Anwalt bin ich nicht.
Soweit ich weiss gilt: Angaben sind irreführend, wenn sie von den angesprochenen der Werbung falsch verstanden werden können, bzw. dieses Missverstaendnis nahe gelegt wird. Sogar korrekte Angaben (es ist ein Faehrschiff, ist aber so aufgenommen, dass wie ein Kreunzfahrtschiff aussieht) können deshalb irreführend wirken, wenn das Publikum hiermit (in der Mehrheit) falsche Vorstellungen verbindet.
Ob die Mehrheit der Betrachtenden dieser Irrefuehrung unterliegt, wird ueblichwerweise durch Umfrage herausgefunden (damals jedenfalls, als ich damit zu tun hatte): auf die Strasse Passanten nach betrachten des Plakats fragen, was fuer eine Reise es ist. Sagt die Mehrheit spontan "Kreuzfahrt", basierend auf dem Wort 'Cruise' und dem Foto...dann ist es irrefuehrend... auch wenn es genau das Schiff ist, und auch wenn manchmal zu der Zeit gutes Wetter ist.
Ich wuerde wetten, das waere das Ergebnis einer solchen Umfrage. Es ist aber "nur" Blickfangwerbung, denn wenn man da die Details liest, wird man es hoffentlich herausfinden. Irrefuehrend ist es trotzdem..
Andererseits, ich habe keine solche Umfrage durchgefuehrt. Und die Veranstalter werden sich hoffentlich rechtlich beraten lassen haben. Und da nur Mitbewerber das beanstanden koennen (meine ich), wird es vermutlich keinen Klaeger geben.
Schlechter Stil ist es dennoch. Und untergraebt das Vertrauen in den Anbieter und damit Assoziierte.