Zumindest wollten H&C einen Teil davon übernehmen, der aus einer Fährverbindungs-Überfahrt eine Brettspiel-Kreuzfahrt macht. Somit sind die Teil des Rahmenprogramms, wenn auch nicht der Veranstalter. Eben so, als wenn Helene Fischer auf der Fähre von Enden nach Borkum auftritt, um die Überfahrt als Schlager-Ausflug verkaufen zu können. Dieser "Schlager-Ausflug" wäre dann nur durch Frau Fischer ein solcher und ohne eine schlichte Überfahrt.
Teil davon, eigene Veranstaltung, Teil der Veranstalter, Veranstalter ... alles eine Frage der Sichtweise und Definitionen fernab der rein rechtlichen Begriffe.