Beiträge von manu2207 im Thema „[2021] Ultimate Railroads aka Russian Railroads Big Box“

    Das Thema kommt nur immer wieder auf, evtk. kommt dann einfach beim xten mal dann einfach so eine sarkastische Antwort. Damit schützen sich die Shops auch gegen Preisfehler und falsche Lagerbestände. Dann ist das Gejaule auch immer groß bezüglich Bestell- und Auftragsbestätigung.

    Ich habe vorher sowas noch nie gesehen und deswegen hier mal nachgefragt, weil ich dachte, dass es genau aus solchen Gründen dieses Forum hier gibt. Dass Leute, die eine Frage haben, eine vernünftige Antwort bekommen. Aber egal wo man hinschaut, sieht man nur negative Energie.. ich weiß nicht, ob die Leute private Probleme haben und das dann hier rauslassen müssen.. aber ich weiß jetzt, dass ich in Zukunft mit meinen Fragen sehr vorsichtig sein muss.

    Immer wieder, wenn ich hier solche Diskussionen und Beiträge lese, frage ich mich: Wenn das alles so furchtbar einfach und einleuchtend, und innerhalb von einer Uni-Vorlesung zu begreifen ist, wofür brauchen wir dann überhaupt Anwälte, Anwaltskammern, Examen, Zulassungsordnungen, gefühlt 800 verschiedene Gesetzbücher, gefühlt 270 juristische Fachrichtungen, Kanzleien und Sozietäten, ungefähr 500 Gerichtsformen in 400 Instanzen und durchgängiger Anpassung, Regulierung, Debatte und Richtigstellungen?!?
    Offensichtlich liegen so Sachen wie "Verträge" und "Recht haben" ja auf einer Komplexitätsstufe mit dem hier:

    Ok, sorry. Werde keine Beiträge mehr posten.

    Auszug aus der Eingangsbestätigung:

    Guten Tag Manuel,


    wir freuen uns, dass Sie sich für www.buecher.de entschieden haben.

    Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag mit Ihnen kommt auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen www.buecher.de/agb erst zustande, wenn wir in Ausführung der Bestellung die Ware zustellen.“


    Ist das nur eine Floskel, mit der sie versuchen bei unwissenden durchzukommen, oder ist das tatsächlich rechtlich zulässig?


    Nach meinem BGB Recht Kurs in der Uni würde ich sagen: ein Kaufvertrag kommt durch und Angebot und Annahme zustande. Meine Bestellung war dasAngebot und ihre Bestätigung ist die Annahme. Dadurch ist das rechtlich schon ein Kaufvertrag. Können sie dann einfach sagen, der Vertrag kommt erst bei der Lieferung zustande?!