Hab mal etwas gegoogelt, da wurde 2017 wohl etwas an der Rechtssprechung justiert, scheint also gültig zu sein, so zu werben.
Hätte mich bei einem großen Händler sonst auch gewundert, die lassen sowas doch vorher von ihren Rechtsabteilungen prüfen.
BGH: Keine Pflicht zur Preisangabe bei Werbeangeboten | Online-Marketing & Recht
So sind die interessierten Kunden schon mal angefixt, und der Händler kann den Preis noch nachjustieren wenn er von anderen Angeboten erfährt.
Apropos, dass heißt jetzt nicht dass ich das Gebaren gut finde.