Beiträge von yzemaze im Thema „[Marktplatz] Ausschluss der Sachmangelhaftung/Gewährleistung“

    pst

    Zitat
    Der Verkauf geschieht von privat und ich kann entsprechend keinerlei Gewährleistung übernehmen und schließen jede Haftung für Sachmängel aus.

    Der erste Teil ist überflüssig. Der zweite Teil ist falsch. [„kann … keinerlei” vs. BGB!] Der dritte Teil sieht (bis auf die Grammatik) erstmal ok aus, ist aber nichtig. [vgl. @Brettpotato s Beitrag]

    Mag sein, dass mein Fazit übertrieben war [offenbar ist der BS ja nicht „offensichtlich“ ;) ], im Kern halte ich es allerdings weiterhin für korrekt. Davon ab war mir klar, dass eine Diskussion ungefähr so laufen würde, wie sie hier stattgefunden hat. Wer den Einlässen der Jurist*innen hier [Danke!] und den Beiträgen andernorts nicht traut, kann ja immer noch auf „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ bauen.


    Im Zweifelsfall spart man sich den ganzen (juristischen) Kram und handelt einfach nach dem Kategorischen Imperativ. D. h. beschreiben, kommunizieren, verpacken, versenden, ggf. Reklamationen abwickeln etc. exakt so, wie man das selbst gern erleben würde, wenn die Rollen vertauscht wären.

    Bei mir steht doch wortwörtlich eine der Empfehlungen in den Angeboten.

    Nein.

    Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

    … steht sicher in keiner der Empfehlungen, da im BGB seit 2002 fast ausschließlich von Sachmängeln die Sprache ist. Außerdem empfehlen sämtliche mir bekannten seriösen Ratgeber, noch einen zweiten Satz hinzuzufügen. Bei den o. g. heißt es dementsprechend:

    Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mangelhaftung. Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unbe­rührt.

    Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.

    Juristische Würdigung der Unterschiede ebenda.

    Naja, also ich schließe das mit dem unter 3 genannten Satz auch grundsätzlich aus.

    Nein. In deinen Angeboten hier im Marktplatz steht eindeutig etwas anderes, als auf den verlinkten Seiten empfohlen wird.

    I. ü. sollte man selbst bei Verwendung eines wirksamen Ausschlusses der Sachmangelhaftung aufpassen, welche Eigenschaften man in der Beschreibung zusichert (vgl. BGH-Urteil: Gewährleistung bei eBay-Privatverkauf, VIII ZR 96/12 - BGH).

    Kennt den jemand einen Fall, wo so eine Klausel schon mal wichtig war?

    Es gibt Urteilsdatenbanken, in denen du sicher fündig werden könntest.


    tl;dr Beschreibt einen Artikel nach bestem Wissen, seid ehrlich und reagiert bei berechtigten Reklamationen kulant. Klagen wird für niedrige zweistellige Beträge sowieso kaum jemand. Wenn ihr einen Uber-All-In-Mega-Pledge im Wert von 999 € verkaufen wollt, macht euch lieber vorher schlau, was man beachten sollte und formuliert juristisch wasserdicht, statt falsch abzukupfern.


    Puma Danke, dann spar ich mir das :)

    Ich stolperte gerade über einen (vermeintlichen) Gewährleistungsausschluss im hiesigen Marktplatz:

    Zitat

    Der Verkauf geschieht von privat und ich kann entsprechend keinerlei Gewährleistung übernehmen und schließen jede Haftung für Sachmängel aus.

    1. Ich finde es arg befremdlich, ernsthaft zu glauben, dass das hier nötig wäre. (Aber gut, ein paar merkwürdige Leute und damit potentielle Käufer gibt’s ja schon, vielleicht doch better safe than sorry …)
    2. Selbstverständlich kann man auch als Privatperson Sachmangelhaftung (aka Gewährleistung) übernehmen. Das ist der Standardfall.
    3. Wenn man etwas ausschließen mag, dann besser richtig (1, 2).

    IANAL, aber hin und wieder genervt von offensichtlichem Bullshit – insbesondere wenn der auch noch ohne Sinn und Verstand irgendwo abgekupfert wurde. [Wer über juristischen Sachverstand verfügt und hier ohne in Rechtsberatung abzugleiten korrigieren oder ergänzen kann und mag, nur zu :) ]