Beiträge von pst im Thema „[Marktplatz] Ausschluss der Sachmangelhaftung/Gewährleistung“

    Ich habe die beiden Links zuerst uebersehen, dafuer moechte ich mich entschuldigen.


    In einem der verlinkten Artikel wird der kurze Satz "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr­leistung." als korrekt bezeichnet. Ich will nicht behaupten, dass der im Eroeffnungspost zitierte Satz korrekt oder gut sei. Aber schon wenn man beiden Links folgt, ist man am Ende kaum schlauer, siehe die beiden recht unterschiedlichen "Standardformulierungen".


    Da finde ich es doch uebertrieben, den oben zitierten Satz als "offensichtlichem Bullshit – insbesondere wenn der auch noch ohne Sinn und Verstand irgendwo abgekupfert wurde." zu bezeichnen. So weit weg von den hier genannten Empfehlungen ist er nicht und woher soll der Laie nun wissen, welche der vielen verschiedenen Empfehlungen im Netz richtig sind und welche falsch, bei so einem komplexen Thema? Bullshit ohne Sinn und Verstand finde ich da eher ein Rechtssystem, das Laien aus Formfehlern einen Strick dreht. Die Intention des Verkaeufers ist klar, das sollte reichen.


    Auch zu der Formulierung "Verkauf von privat" wird immer wieder geraten, weil es halt auch Faelle gab, wo dem Kaeufer zugestanden wurde, dass er das nicht klar habe erkennen koennen und er deshalb von einem gewerblichen Anbieter habe ausgehen koennen. Aus der Verwendung dieser Formulierung zu schliessen, da wolle Jemand sich aus allen Pflichten druecken, halte ich fuer uebertrieben. Das sehe ich eher bei Leuten, die "Rueckgabe bei Defekt ausgeschlossen" drunter schreiben. Ja, auch die gibt es...


    Ich halte Gewaehrleistungspflichten bei Privatverkaeufen fuer grossen Quatsch. Ich bin kein Haendler, weder verkaufe ich Neuware, die ich beim Hersteller reklamieren kann, noch Gebrauchtware, die ich mit einer entsprechenden Marge an- und verkaufe. Ich kaufe Dinge neu und gebraucht um sie zu nutzen. Und wenn ich sie nicht mehr nutzen will, verkaufe ich sie wieder. Dabei mache ich fuer gewoehnlich Verlust, was nicht schlimm ist, ich hatte ja einen Nutzen. Wenn ich was nicht richtig beschrieben oder einen Mangel uebersehen habe, den der Kaeufer nach 1-2 Wochen moniert, kein Thema, mein Fehler. Das ist mir aber noch nie passiert. Aber gegen Leute, die nach 3, 4 Monaten ankommen und mir Sachen zurueck geben oder nachverhandeln wollen, gegen die moechte ich mich so gut es geht schuetzen.


    Mir ging das auch schon so: Gebrauchte Kamera gekauft, nach 3 Wochen war sie defekt. Der Verkaeufer hat gar nichts ausgeschlossen, soll ich jetzt darauf bestehen, dass das ein Mangel gewesen sein muss, der beim Verkauf schon vorlag? Oder einfach akzeptieren, dass ich ein Geraet gekauft habe, fuer das Hersteller-Garantie und Haendler-Gewaehrleistung schon lange abgelaufen sind und ich einen dem entsprechend niedrigen Preis bezahlt habe?

    Gegenseitige Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit führen idR dazu, dass man auch in dem Falle, wenn wirklich einmal etwas nicht ganz geklappt haben sollte untereinander zu einer sehr guten Lösung kommt, ohne gleich RAe bemühen zu müssen oder die Gesetzeskeule schwingen zu müssen.

    Ich muss so 1000 Online-Gebrauchtkaeufe und vielleicht nochmal 100 Online-Gebrauchtverkaeufe in den letzten 25 Jahren getaetigt haben. Da waren ein paar extreme Faelle dabei, 2 Mal klarer Betrug (Da lernt man dann das Rechtssystem noch besser kennen) und sehr viele Faelle, wo die Beschreibung sehr - aeh - grosszuegig war. Mit Offenheit, Transparenz und Ehrlichkeit war in den wenigsten Faellen irgendwas zu loesen. Ausser in einem, fast schon lustigen Fall: Eine Modellbahn-Lok, von der Vorderseite einwandfrei, auf der Rueckseite Schrott, bei der sogar eine Lego-Leiter zur Reparatur angeklebt war. Da hat eine offene, transparentee und ehrliche Email mit meiner Meinung und meiner Rueckzahlungsforderung das Problem geloest. In den extremen Faellen gab es keine Loesung. Zumindest keine, bei der ich nicht auf dem Schaden sitzen geblieben waere.


    Und ich hatte auch einen Fall, da wollte einer zu einer ersteigerten Kamera einen Blitz dazu haben, weil die Kamera vor Jahren mal mit diesem Blitz im Set verkauft wurde. Da war ich schon froh um meinen Standardsatz, dass ausschliesslich die abgebildete und beschriebene Ware geliefert wird. Und als er wegen Nicht-Gefallens zurueck geben wollte, half mir der Hinweis auf den Verkauf von privat durchaus. Vielleicht haette der einen Richter nicht gekuemmert, aber eBay schon. Und Rueckgabe-Versuche wegen "Irrtums" hatte ich auch schon. Man sollte nicht glauben, was fuer Voegel da draussen rumflattern.

    IANAL, aber hin und wieder genervt von offensichtlichem Bullshit – insbesondere wenn der auch noch ohne Sinn und Verstand irgendwo abgekupfert wurde. [Wer über juristischen Sachverstand verfügt und hier ohne in Rechtsberatung abzugleiten korrigieren oder ergänzen kann und mag, nur zu :) ]

    Wenn du schon so heftig kritisierst, wie schliesst man Haftung/Gewaehrleistung/Du-weist-schon-was-der-Anbieter-meinte mit Sinn und Verstand aus?