Beiträge von Mad_Fox im Thema „[Marktplatz] Ausschluss der Sachmangelhaftung/Gewährleistung“

    pst: Einfach mal unter Punkt 3 den Links folgen, dann findet man z.B. folgendes:


    Zitat

    Welche Formulierung bietet sich für den Ausschluss der Sachmangelhaftung an?


    Um die Gewährleistungsrechte des Käufers auszuschließen, bietet sich die folgende aussagekräftige Formulierung an, die deutlich Bestandteil der Artikelbeschreibung sein muss – der Gewährleistungsausschluss ist nämlich nur dann wirksam vereinbart, wenn der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags darüber informiert wird:


    „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.“