Alles anzeigenBei mir steht doch wortwörtlich eine der Empfehlungen in den Angeboten.
Nein.
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
… steht sicher in keiner der Empfehlungen, da im BGB seit 2002 fast ausschließlich von Sachmängeln die Sprache ist. Außerdem empfehlen sämtliche mir bekannten seriösen Ratgeber, noch einen zweiten Satz hinzuzufügen. Bei den o. g. heißt es dementsprechend:
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.
Zitat von Verkauf bei Ebay Kleinanzeigen - Sachmangelhaftung, Gewährleistungsausschluss und GarantieDer Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.
Juristische Würdigung der Unterschiede ebenda.
Äh, doch, steht direkt in Deinem unter 1 verlinkten Beitrag.