Beiträge von Bavarred im Thema „[Marktplatz] Ausschluss der Sachmangelhaftung/Gewährleistung“

    Nein. :) Weiß nicht, warum sich das so festgesetzt hat, aber die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, liegt beim Käufer!

    Danke für die Info. Das hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm. Aber heißt das, dass in dem Fall, in dem der Käufer (wie auch immer) nachweisen kann, dass die Qualität des Spielmaterials wirklich so beschaffen ist, dass es sich nach mehreren Spielen auflöst (abblätternde Karten, auseinanderfallende Stanzteile, ...), dass ich dann als Verkäufer trotzdem der Gelackmeierte bin und hafte?

    Ich formuliere es mal überspitzt und wenig juristisch:

    Wenn Du gar keinen Passus drin hast, kann sich der Käufer in 5 1/2 Monaten versehentlich auf den Karton des Spiels setzen und Du als Verkäufer musst ihm nachweisen, dass der Karton beim Versand keine Delle hatte, der Abdruck seines Hinters im Gloomhaven-Schriftzug wirklich auf eigene Doofheit zurückzuführen ist und nicht schon vorher bestehende strukturelle Mängel das Ganze begünstigt haben und und und, ansonsten kannste Dich halt als Verkäufer drum kümmern, Ersatz zu besorgen etc.

    Da ich als Verkäufer (auch hier) in der eher ungünstigen Situation bin, dass ich mir mir die Käufer nur bedingt aussuchen kann und rein statistisch (siehe z.B. manche Beiträge im RSP-Forum *SCNR) sich auch hier bestimmt der eine oder andere Vollhorst rumtreibt - und es gerade hier bei den hitzigen Diskussionen ja auch oft an Objektivität mangelt und persönlich wird - schaden die 15 Sekunden, das per Copy und Paste einzufügen, bestimmt nicht. Um es mal auf Hochdeutsch zu sagen: Ich habe schon grün-gelb-gestreifte Pferde vor der Apotheke im hohen Bogen kotzen sehen...

    Unabhängig davon: Wenn ich selber beim Verkauf Mist baue (habe mal ein hier gekauftes GWT weiter vertauscht, ohne es mir ganz genau anzugucken, und tatsächlich war das Spielbrett mit Panzertape von hinten geklebt - was ich nicht bemerkt hatte, weil ich es nicht ausgebreitet hatte, sondern nur kurz den Inhalt der Schachtel auf Vollständigkeit überprüft hatte), dann stehe ich da selbstverständlich auch für gerade (in diesem Fall war Pegasus/eggert-Spiele so freundlich, dem Käufer einen neuen Spielplan zu schicken und ich habe ihm dann als kleine Entschuldigung für meine Unachtsamkeit eine Promo für das Spiel hinterhergeschickt). Möchte ich aber nicht machen, wenn jemand sich sein Spiel selbst zer- oder verlegt oder sich das Spielmaterial einfach auflöst, weil es eben von schlechter Produktionsqualität ist...