Prinzipiell gilt auch beim Privatverkauf die 2jährige Gewährleistung. Aber der Käufer muss von Anfang an nachweisen, dass ein Sachmangel bereits beim Gefahrenübergang bestanden hat.
Ah, okay, danke für die Aufklärung. Das hatte ich falsch abgespeichert.
Im Kern ändert das aber im genannten Fall nichts, denn die Kamera hat ja 3 Wochen lang funktioniert, somit ist ein Nachweis des Mangels beim Gefahrenübergang wohl kaum möglich.
Garantien werden freiwillig gegeben, sind also nicht Gegenstand der rechtlichen Frage, denke ich.
Ich dachte bisher, die ersten 6 Monate nach einem Kauf bei einem gewerblichen Verkäufer, in denen man als Käufer eben nicht nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, die würde man Garantie nennen. Aber dann habe ich auch das falsch abgespeichert. Nochmals danke!