Beiträge von Ernst Juergen Ridder im Thema „[Marktplatz] Ausschluss der Sachmangelhaftung/Gewährleistung“

    Ich habe schon vor Jahrzehnten mir überlegt, was mir meine Lebenszeit wert ist (die Summe steigt mit dem Alter). Das hilft beim Abschätzen.

    Beispiel, müßte ich eine Viertelstunde damit verbringen, ein Risiko von, sagen wir, 15,- EUR zu mitigieren, würde ich es nicht machen. Beim Verkauf einer Sache für 500,- schon (Klausel, Bilder, usw.).

    Außerdem neige ich dazu, schlechte Erfahrungen zu vergessen – ich behaupte, ich hatte noch nie eine schlechte Erfahrung beim Brettspielverkauf, aber wahrscheinlich fielen mir doch Beispiele ein, dächte ich darüber nach.

    Ob man glücklich ist, hat auch viel damit zu tun, ob man sich dafür entscheidet. :sonne:

    So etwa sehe ich das auch. Ich habe schon vor Jahren aufgegeben, eine größere Zahl als 1 Spiel selbst zu verkaufen, ist mir einfach zu viel Aufwand. Wenn ich Spiele verkaufen will, mache ich das über mein Lieblingsantiquariat für Spiele in Köln, die kümmern sich um einfach alles und ich bekomme einen rechnerischen Anteil am Erlös. Da bekomme ich deutlich weniger, als die Spiele erlösen, aber das ist es mir wert.

    Naja gut, ich hatte auch schon den Fall, dass ein Käufer von mir privat etwas gekauft hat, das in 1A Zustand war. Er schickte mir dann Bilder von beschädigter Verpackung. Karton war aber heile. Ob es ihm aus der Hand gefallen ist oder ob das wirklich die Post schuld war, kann ich nicht sagen. Dennoch wollte derjenige dann sein Geld von mir zurück. Glücklicher Weise hat er dann den Weg zur Post gewählt um die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Die Post sendet in solchen Fällen nach Beschau das Paket zurück zum eigentlichen Versender - da habe ich mich schon gefragt, ob die wissen, dass das nicht gewerblich verkauft wurde?


    Denn am Telefon sagte die DHL-Mitarbeiterin, dass das normal sei. DHL gehe davon aus, dass die Ware bei Defekt eh neu verschickt worden wäre. Mh...


    Das (bisherige) Ende vom Lied: Ich hab das Geld zurück überwiesen (inkl. Versand) und Hand jetzt ein beschädigtes Spiel hier, aber von der Versicherung bis lang noch nichts gehört.

    Konkreter Fall, also von mir dazu kein Ton.


    Wenn du dazu etwas wissen wolltest, müsstest du dich an jemanden wenden, dem Rechtsberatung erlaubt ist.

    Naja, schon enttäuschend, wenn die praktischen Konsequenzen nicht verständlich werden.


    Sollte man nun den Ausschluss der Sachmängelhaftung selber nutzen oder sich besser von denen fern halten, die sie nutzen?


    Das würde mich auch interessieren. Womit sichert man sich denn sinnvoll ab beim Verkaufen, ohne dass man gleich auf seiner Ware sitzenbleibt, weil alle vor dem juristischen Hinweis zurückschrecken?


    Gibt es da ein Paraderezept?

    Am besten geht man vom gesetzlichen Leitbild aus; denn, wie schon gesagt, das Zivilrecht ist auf einen gerechten Interessenausgleich gerichtet.


    Zu den Pflichten des Verkäufers gehört es u.a., die Kaufsache frei von Rechts- und Sachmängeln zu verschaffen. Dafür, dass das auch so ist, hat er Gewähr zu leisten. Diese Pflicht kennt der Verkäufer, wenn nicht, ist das sein Problem und nicht das des Käufers. Dieses Risiko kann er ja beim Kaufpreis einpreisen, wenn und soweit er das beim Käufer durchsetzen kann, denn schließlich muss der Kaufpreis ja vereinbart werden.


    Wenn der Verkäufer sich von dieser gesetzlichen Gewährleistung befreien will durch einen Gewährleistungsausschluss, soweit das überhaupt zulässig ist, ist das nicht mehr ein gerechter Interessenausgleich, weil der Verkäufer sein Risiko insoweit auf den Käufer abwälzt, der dafür keinen Ausgleich bekommt. Natürlich könnte man vereinbaren, dass zum Ausgleich für den Gewährleistungsausschluss der Kaufpreis entsprechend gesenkt wird. Deshalb ist ein Gewährleistungsausschluss selbst unter Privatleuten nur eingeschränkt möglich.


    Was soll man tun? Als Privatmann würde ich von einem anderen Privatmann, der die Gewährleistung ausschließen will, schon deshalb nichts kaufen wollen, weil ich argwöhnte, dass das Geschäft nicht ganz sauber ist. Warum sonst wohl will ein Privatverkäufer das ihm gesetzlich auferlegte Risiko auf den Käufer abwälzen? Muss nicht sein, kann aber sein. Warum soll ich als Käufer ein Risiko des Verkäufers tragen, ohne dafür einen Ausgleich zu bekommen? Andererseits würde ich als Privat-Verkäufer regelmäßig gar keinen Gewährleistungsausschluss vereinbaren wollen, warum sollte ich? Ich stehe ein für das, was ich tue. Der Verkäufer haftet -jedenfalls der Privatmann- nur für Mängel, die bei Gefahrübergang (regelmäßig also bei Übergabe der Kaufsache) schon vorlagen. Den Mangel und das Vorliegen des Mangels schon zur Zeit des Gefahrübergangs muss der Käufer beweisen; viel Spaß dabei, das ist gar nicht so einfach.

    Warum wohl wird beim Verbrauchsgüter-Kauf des Privatmanns von einem Unternehmer als Verkäufer gesetzlich vermutet, dass ein innerhalb der ersten sechs Monate auftretender Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag? Jeder kann sich das nach dem zuvor Gesagten sicher selbst denken.


    Patentrezepte? Gibt es nicht. Das Leben ist voller Risiken. Kennt man sich, oder kann man sich wenigstens von Angesicht zu Angesicht in die Augen sehen, kann man vielleicht Vertrauen aufbauen. Sicherheit gibt es nicht, auch nicht im Rechtsleben.

    Julius Bekanntgabe von Wissen hat mit Überheblichkeit eher nichts zu tun. Kränken wollte ich dich nicht, warum auch.


    Nur, was du zu wünschen scheinst, völlige Klarheit über einzelne Punkte, wirst du in einem solchen Forum nicht gewinnen können, und vermutlich auch sonst nicht, weil das sehr schwierig ist und man von Juristen ja auch sagt: "Zwei Juristen, drei Meinungen".


    Letztendlich kommt es für eine konkrete Beurteilung auf den konkreten Fall in allen seinen Einzelheiten an. Und selbst dann muss nicht für alle alles klar sein. Oft genug habe ich in der Zeitung über Fälle gelesen, an denen ich als Richter beteiligt war, und mich gefragt, welchen Prozess der Journalist wohl erlebt hat, in meinem scheint er nicht gewesen zu sein.


    Selbst so einfache Sätze wie: "Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen", kann und muss man im konkreten Einzelfall hinterfragen und oft genug endet ein Prozess um die Zahlung des Kaufpreises damit, dass dieser im konkreten Fall eben doch nicht gezahlt werden muss. Also erwarte bitte in diesem Forum nicht die gesuchte Erleuchtung, das wird nichts.


    Wir alle können nur versuchen, offen, ehrlich und ohne Falsch durchs Leben zu gehen, und darauf hoffen und bauen, dass man damit gut fährt. Wer ein Schlupfloch sucht, sieht schon nur sich selbst.

    Oh je, oh je, oh jemineh. Das klingt ja schon nach missverstehen wollen. "Gebraucht" heißt nicht "kaputt". Im übrigen: Die Abgrenzungen in diesem Bereich sind nicht so einfach, wie es scheinen mag.

    Ohje. Es geht doch darum, dass ein Verkäufer ein defektes Produkt als funktionsfähig ansehen kann, wenn er es nicht ausreichend geprüft hat oder nicht die entsprechenden Kenntnisse besitzt. Dieser Verkäufer handelt aus meiner Sicht nicht arglistig, wenn er etwas als gebraucht verkauft, das aber Mängel aufweist. Da wird der Ausschluss der Sachmängelhaftung doch erst interessant.


    Wenn man natürlich kein Interesse an dem Thema hat und lieber alles in Gottes Hand sieht, dann kann man das so sehen.

    Als ehemaliger Richter, der sich viele Jahre mit diesen Themen befasst hat, lasse ich mir ungern nachsagen, ich hätte kein Interesse. Was ich allerdings nicht mag, ist eher krampfhaftes Suchen nach dem Schlupfloch. Zivilrecht ist nicht einseitig für eine Seite eines Rechtsgeschäfts gemacht. Es zielt auf einen gerechten Interessenausgleich. Wer sich zum Beispiel der Erkenntnis durch Nichtuntersuchen bewusst verschließt, ...

    Ok, das war mir nicht bekannt, dass ich das ausschließen kann. Dann kann ich also kaputte Sachen als gebraucht verkaufen, sie nicht überprüfen, und der Käufer hat den Schaden, richtig?

    Oh je, oh je, oh jemineh. Das klingt ja schon nach missverstehen wollen. "Gebraucht" heißt nicht "kaputt". Im übrigen: Die Abgrenzungen in diesem Bereich sind nicht so einfach, wie es scheinen mag.


    Dies ist sicher kein Forum, sich an juristischen Feinheiten auszulassen. Ein sauber formulierter Gewährleistungsausschluss mag helfen. Eine sichere Bank ist er nicht. Am Ende gilt, was der "Volksmund" gerne sagt: "Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand!"

    Mit anderen Worten: Man sei so ehrlich, wie man nur kann.


    Juristerei ist keine Mathematik. Die Beurteilungsspielräume sind nicht selten groß.