Kann sein. Werde ich dann sehen, wenn der Einfuhrabgabenbescheid kommt.
Wenn das dann nachweislich falsch ist, einfach Einspruch einlegen und die entsprechenden Dokumente, die den tatsächlichen Wert belegen, mitsenden, dann sollte das kein Problem sein.
Ansonsten empfehle ich immer gerne: Zoll online - Zoll und Steuern
Da ist eigentlich das wesentliche verständlich zusammengefasst.