naja die Preisbindung hat aber auch Schattenseiten...
Beiträge von Scaar im Thema „Warum sind euch Spiele nicht den UVP wert?“
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Bücher sind eine Ausnahme, da sie zum Wissenstransfer und -speicherung dienen. Ja klar es profitieren auch Roman als Unterhaltungsmedium.
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Kann mir mal jemand den Unterschied zwischen MAPP und illegalen Preisabsprachen erklären?
Und wenn es nur um die Bewerbung der Produkte geht, reicht eine Auflistung im Onlineshop schon aus?
Gerne doch:
MAP(P) = minimum advertised price (policy)
Der Hersteller gibt an für wie viel ein Produkt minimal angeboten werden darf. Z.B. Ein Spiel kostet UVP 70€. Der Verlag sagt dem Händler 50€ ist das Minimum als das du es bewerben nicht verkaufen(!) darfst. Rabatte können den Verkaufspreis noch drücken aber bewerben darf man es nicht direkt. Verstößt vermutlich gegen EU-Recht da der Händler in seiner eigene Preisgestaltung gestört ist. In US nutzen das häufig Unternehmen um ein Image über den Preis halten zu können.
Preisabsprachen
Hersteller, meist Mitbewerber, vereinbaren zusammen einen Preis für die Güter, die produziert werden. Der Händler hat keine Chance den Preis selbst zu gestalten, da er das gleiche Gut (Brettspiele) nirgendwo zu einem anderen Preis findet. Marktverzerrung findet statt.
Ich denke "normale" Preisabsprachen machen für Brettspiele wenig bis keinen Sinn, da Spiele nicht wirklich gleich sind und keine Händler einfach mal ein Spiel durch ein anderes ersetzen kann. Z.B. gab um 2009 eine Preisabsprache für Kaffee zwischen Dallmayr, Melitta und Tchibo.
Hoffe das beantwortet deine Frage.
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Also eine Art softe Buchpreisbindung seitens der Produzenten.
Liebe Grüße
Nils (unkt, das Gesellschaftsspiel schafft es doch noch zum Kulturgut. )
Nö. Der Handel darf den Preis nur nicht niedriger BEWERBEN, abgeben darf er zu jedem Preis.
Daher lohnt es sich immer nach dem Preis zu fragen und zu verhandeln und zu bündeln.
Man weiss nämlich nix von einem MAPP hinter der Preisliste.
So weit ich weiss verstösst aber MAP(P) gegen Wettbewerbsregeln der EU. Also wäre ich vorsichtig dies als Klausel in ein Vertrag hinzuzufügen.
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Einzelhandel kommt in meiner Welt kaum noch vor.
Und dann tätigst du allgemeine Aussagen über "den Markt", von dem du offenbar den größten Teil gar nicht kennst?
Zwischen Spielen und Autos gibt es aber eine breite Palette an Produkten, bei denen ebenfalls der UVP nicht der übliche Marktpreis ist
Und es gibt ebenfalls eine breite Palette an Produkten, bei denen im Einzelhandel der UVP der übliche Marktpreis ist. Die Aussage, der UVP käme im Markt kaum vor, ist nicht haltbar.
Außerdem wollen Verlage ja erstmal probieren, für welchen Preis sie das Spiel verkaufen können, mit dem Preis runtergehen ist halt leichter als rauf.
Äh, nein. Verlage "probieren" im Normalfall keinen UVP aus. Der UVP ergibt sich aus dem Produktionspreis und der Marge, die ein Verlag für wirtschaftliches Arbeiten benötigt. Da wird kein "Ausprobier-Aufschlag" auf den UVP gepackt, weil der Markt sowieso schon extrem umkämpft ist und die Mitbewerber diesen Spielraum gar nicht zulassen. (Seltene Ausnahmen bestätigen wie üblich die Regel.)
Aber jedes Unternehmen, egal wie stark ausgeprägt, versucht die Marge bis zu einem gewissen Grad zu erhöhen und das bei jedem neuen Spiel von neuem. Ob es wegen Wachstum oder Inflation oder oder ist aber es passiert. Verneinen hilft da wenig. Das ist Marktwirtschaft. Klar der Markt ist umkämpft aber gleichzeitig sind Spiele sehr individuell was ein Vergleich zwischen Spielen schwer macht. Somit ist eine völlige Transparenz nicht möglich.
Wie immer das ist allgemein gehalten und muss nicht für jeden Verlag gelten und ich denke es gibt sehr viele Verlage, die fair bepreisen. Ändert aber nichts an der Aussage, die ich getätigt habe.