Und jetzt kommst du!
Ich nehme das Spiel zu 40€ (UVP 50) aus dem Regal und will den Preis an der Kasse zahlen. Dann kommt der Ladenbesitzer und greift mir lässig um Schulter, um mir mitzuteilen: "Mein Freund - vergiss den ausgewiesen, einvernehmlichen Preis für Spiel. Weil du es bist, möchte ich, dass du nur 30€ zahlst."Ich weiß, dass ich in Geschäftsgebärden schräg bin. Einfach und ehrlich ist für mich gut. Dieses Model, scheint mir aber der Gipfel der organisierten Kundenverarsche zu sein.
Bedenke, dass es hier um groß öffentliche Werbung geht. Also suchbar im Internet. Der Händler schreibt meist keinen Preis an das Produkt, sondern sagt, wird beim Checkout angezeigt. Dann legst du es in den Warenkorb und da bekommst du dann einen Preis angezeigt. So wird mit dem Preis nicht geworben, aber er wird auch nicht verändert.
Status ist doch jetzt, dass am Meisten mit Nachlässen geworben wird, die bei den erforderlichen Kosten zuvor aufgeschlagenen wurden; oder man nehme den UVP als Basis der Rabattierung.
Bedenke, dass dies nicht so einfach ist, wie du das darstellst. Der Gesetzgeber hat da einen Riegel vorgeschoben. Der Händler kann nur mit Rabatt werben, wenn es der Rabatt vom offiziellen UVP ist. Der Händler kann den UVP ja nicht einfach ändern. Wenn der Verlag erst gar keinen UVP hat, geht auch das nicht.