Beiträge von Ludensorium im Thema „Suche Spiele mit unverständlichem Regelwerk“

    Das Urheberrecht gilt überall, bei wissenschaftlichen Arbeiten ist es zwar nicht so strikt, ausgehebelt ist es aber nicht.

    Also habe ich mich mit den Zitaten in meinen wissenschaftlichen Arbeiten eines Urheberrechtsbruchs schuldig gemacht, weil ich die Autoren nicht um Erlaubnis gefragt habe? 🤔

    Nein, natürlich nicht.

    „Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.“

    § 51 Satz 1 UrhG

    Besonderer Zweck ist u.a. die wissenschaftliche Verwertung (in ordentlicher Art und Weise).