Beiträge von Huutini im Thema „Suche Spiele mit unverständlichem Regelwerk“

    Doch, ist sie. Allerdings finde ich diesen Hang zu Hervorhebungen in unterschiedlichen Farben, Größen und Schriftarten auch überaus lästig. Mag sein, dass sie für dich nicht okay ist, ich kenne viele, die das genauso sehen wie ich.
    Wenn es also darum geht, sein eigenes Empfinden zur Allgemeingültigkeit zu erheben, haben wir halt ein Remi. :)

    Und bis dahin finde ich die Sachen dort immer ratzfatz und du halt nicht. So what?

    Hier eine Art rechtlichen Diskurs zu führen ist nicht wirklich hilfreich. Das meiste was hier zum besten gegeben wird ist meines Erachtens nach nur Halbwissen und das bringt nichts. Inwiefern etwas zulässig ist, kann wohl nur ein Jurist beurteilen.

    Das sowieso. Aber beim UH gibt es etliche klare Linien, die zu erörtern hilfreich sein kann.

    Das ist auch kein rechtlicher Diskurs und keine Rechtsberatung, beides dürfen ohnehin nur Juristen durchführen, aber es existieren eine Menge Fehlinformationen zum UH, selbst unter Autoren und anderen Urhebern.

    So wie ich die INtention der Arbeit verstanden habe, kann es sein, dass das Werk nur verständlich wird, wenn man die Anleitung (nahezu) komplett als Anhang mitliefert. Das geht dann deutlich über ein Zitat hinaus. Es ist halt schon ein Unterschied, ob man weniger als 10% oder mehr als 90% zitiert.

    Das Urheberrecht wird nur relevant, wenn du ein Werk kommerziell nutzt oder als eigenes ausgibst oder es dir in anderer Form, etwa durch Übersetzung etc. zu Eigen machst und veröffentlichst.

    Darüber hinaus: Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange die Masterthesis nur an die Prüfer geht, findet keine Veröffentlichung statt, womit das Urheberrecht zwar besteht, aber irrelevant bleibt.

    Natürlich ist es immer nett, mal freundlich zu fragen. Aber es ist kein UH-Bruch, eine Anleitung in einer privaten HA zu nutzen.

    Zumal das alles ohnehin nur für deutsche Werke gilt. Bei ausländischen Anleitungen sind die Rechteinhaber die Anlaufstelle.