Natürlich!
Es geht ja nicht ums Zitieren von Texten.
Eine Anleitung ist kein Text?
Hmm.
Du scheinst nicht zu verstehen, worauf ich hinaus will.
Natürlich geht es nicht um das Urheberrecht der Masterthesis selbst. Und natürlich ist eine Anleitung Text.
Aber das, was der Threadinitiator vor hat, geht ja weit über das Zitieren eines Textes hinaus. Zitieren tut man ja nun nur in Auszügen. Der Threadinitiator hat jedoch vor, entweder den exakten Text in digitaler Form besser zugänglich zu machen, oder auf der Basis des Textes diesen zu überarbeiten und besser zu präsentieren (auch wiederum in digitaler, besser zugänglicherer Form). In ersterem Fall käme das Urheberrecht unumstößlich zum Tragen, und im anderen Fall würde ich meinen, dass man auch dafür eine Berechtigung benötigte.
Vergleichbar wäre es, wenn er z.B. die Übersetzung von "Alice hinter den Spiegeln" (Lewis Carroll) entweder digitalisieren und mit Fußnoten/Querverweisen, Leseoptimierungen versähe, oder (zweiter Fall) den Roman überarbeitete, etwas umschriebe, und DANN all das damit täte.
Selbst, wenn die letztendliche, wissenschaftliche Abhandlung nur die von ihm be- bzw. überarbeiteten Texte oder Digitalversionen zitierte und darauf Bezug nähme, müsste sich dennoch im Anhang der komplette Datensatz (sprich: die komplette Be- bzw. Überarbeitung) befinden oder dieser durch digitale Daten beigefügt sein. Und da kommt halt die Problematik ins Spiel.
Wird es damit klarer?