Alles anzeigenDanke, Thygra, das Beispiel mit dem Auto wollte ich auch bringen.
Selbst bei großen Geschenken wird höchstens eine Schenkungssteuer fällig, aber keine Umsatzsteuer.
Hier wird dermaßen mit falschen Begrifflichkeiten rumgeworfen, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll:
Amen!
Sorry, aber die 17.500€ sind schlicht und ergreifend ausschließlich die Bemessungsgrenze der Kleinunternehmerregelung - drunter ja, drüber nein. Mehr nicht.
Ob du diese 17.500€ überschritten hast, wird aber ausschließlich an deinen gewerblichen Einnahmen gemessen.
Kein Mensch, der 20.000€ im Jahr durch ein Angestelltenverhältnis verdient, wird dadurch umsatzsteuerpflichtig. Und wie weißt man gewerbliche Einnahmen nach?
Dass die Rechnungen ausschließlich für die Voranmeldung relevant seien, ist ebenso falsch, Selbstständige mit einer Einnahmenünerschussrechnung geben damit ihr Einkommen für die Steuererklärung an.
Was in deren Fall übrigens der Augenblick ist, in dem das FA mithilfe der Rechnungen feststellt, ob dein Umsatz über oder unter 17.500€ liegt.
Zu mehr als das dient die Zahl nicht, vor allem gibt es keine Regel, dass eine Privatperson... keine Ahnung, was die ursprüngliche Aussage hier aussagen sollte ... mehr als 17.500€ haben darf??
1. Keine Ahnung, was eine Sammelbestellung jetzt auch noch mit Schenkungssteuer zu tuen haben soll.
2. Ja, die 22.000 sind die Bemessungsgrundlage der Kleinunternehmerregelung (bis 2019 waren es 17.500).
3. Ja, ein Angestelltenverhältnis hat nichts mit Umsatzsteuer zu tuen (habe ich auch nicht behauptet). Ich kann das alles mit Umsatzsteuerrecht abgrenzen aber das wird mir zu aufwendig ohne dafür bezahlt zu werden und ich habe mich auf die für die Fragestellung entscheidenen Passagen beschränkt.
4. Nein, Rechnungen sind irrelevant für die Umsatzsteuer. Einnahmen werden anhand erhaltener Zahlungen gegen Gegenleistung definiert. Ob das Finanzamt dir jetzt bei der Steuererklärung glaubt, dass dies mit deinen geschriebenen Rechnung übereinstimmt und diese als Grundlage akzeptiert, ist irrelevant.
5. Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes kann jede Privatperson sein!!!