Beiträge von Khazar im Thema „Probleme mit Nemesis Sammelbestellung eines Users bei der SO“

    1. Keine Ahnung, was eine Sammelbestellung jetzt auch noch mit Schenkungssteuer zu tuen haben soll.

    2. Ja, die 22.000 sind die Bemessungsgrundlage der Kleinunternehmerregelung (bis 2019 waren es 17.500).

    3. Ja, ein Angestelltenverhältnis hat nichts mit Umsatzsteuer zu tuen (habe ich auch nicht behauptet). Ich kann das alles mit Umsatzsteuerrecht abgrenzen aber das wird mir zu aufwendig ohne dafür bezahlt zu werden und ich habe mich auf die für die Fragestellung entscheidenen Passagen beschränkt.

    4. Nein, Rechnungen sind irrelevant für die Umsatzsteuer. Einnahmen werden anhand erhaltener Zahlungen gegen Gegenleistung definiert. Ob das Finanzamt dir jetzt bei der Steuererklärung glaubt, dass dies mit deinen geschriebenen Rechnung übereinstimmt und diese als Grundlage akzeptiert, ist irrelevant.

    5. Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes kann jede Privatperson sein!!!

    Da man als Privatperson mac 17500 Euro Umsatz haben darf. Und dazu brauchst auch noch die Kleinunternehmer Regel.

    Das gilt für Unternehmen. Wie kommst du darauf, dass das auch für Privatpersonen gelten soll?

    1. Es braucht keiner Rechnung oder Gewerbe, damit USt fällig wird (eine Rechnung braucht es nur für den Vorsteuerabzug)

    Es braucht eine unternehmerische Tätigkeit. Die Frage ist, ab wann liegt eine solche vor.

    Wenn mir ein guter Freund 30.000 Euro gibt, damit ich für ihn ein Auto kaufen gehe, was ich dann auch mache, ist das wohl kaum eine unternehmerische Tätigkeit. Und ihr wollt mir doch sicher nicht erzählen, dass ich für einen solchen Freundschaftsdienst Umsatzsteuer zahlen muss!?

    §2 UStG: "Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt..."


    Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes hat absolut nichts mit einer Gewerbeanmeldung etc. zu tun. Jeder kann durch sein Handeln zum Unternehmer im Sinne des UStG werden.


    Lt. geltender Rechtsprechung sind nachhaltige Tätigkeiten mehrfach ausgeführte Tätigkeiten oder einfach ausgeführte Tätigkeiten, wenn die Absicht vorliegt diese mehrfach auszuführen vgl. Haufe


    Bei deinem Beispiel fehlt die Nachhaltigkeit. Bei der Beurteilung von Nachhaltigkeit gibt es eine größere Anzahl an Bewertungskriterien (die aber nicht alle zutreffen müssen). Ich konstruiere das Beispiel mal um: Wenn du in einem Forum damit wirbst eine unbestimmte Menge Autos günstig zu erwerben ohne damit Gewinn zu erzielen, das Geld annimmst, auf deine Rechnung die Autos kaufst und diese an die Personen weitergibst dann bist du meiner Erfahrung zu 100% unternehmerisch Tätig im Sinne des Umsatzsteuergesetzes! Dein einziger Schutz vor Umsatzsteuer wäre dann die Kleinunternehmerregelung.


    Es gibt eine Liste mit Beurteilungskriterien für Nachhaltigkeit von denen meiner Erfahrung nach beim Ausführen von Sammelbestellungen und dem Werben dafür in einem Forum aber genügend zutreffen würden. Gerade wenn man mit einer Leistung wirbt (und dazu zählt ein Forumspost) ist das ein extrem starkes Indiz für nachhaltige Tätigkeit.

    Das ist schlicht falsch! Hier wird dermaßen mit falschen Begrifflichkeiten rumgeworfen, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll:

    1. Es braucht keiner Rechnung oder Gewerbe, damit USt fällig wird (eine Rechnung braucht es nur für den Vorsteuerabzug)

    2. Eine Gewinnerzielungsabsicht spielt nur bei der Einkommensteuer eine Rolle (die dürfte hier nicht fällig werden)

    3. Bei der Umsatzsteuer ist erstmal jeder Umsatz gegen Entgelt steuerbar (Ware gegen Geld)

    4. Es reicht die Absicht aus Einnahmen zu erziehlen (liegt auch vor)

    5. Kleinunternehmerregelung für 2020 ist möglich, wenn im Vorjahr weniger als 22.000 an Einnahmen erziehlt wurden und der diesjährige Plan unter 50.000 liegt (keine Ahnung, ob dies hier zutrifft)

    6. Wenn die der Ersteller über der Kleinunternehmerregelung liegt (z.B. durch vorherige Sammelbestellungen), müsste meiner Ansicht nach Steuerpflicht in der Umsatzsteuer eingetreten sein und der Ersteller der SB tut besser daran dies rückabzuwickeln...