Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet in den besonders geschützten Raum der Wohnung einzugreifen (Danke dafür)
Ich bin bisher stillschweigend davon ausgegangen, dass alle Regelungen zur Kontaktbeschränkung (sowohl die schärfere Variante vor ein paar Wochen als auch die aktuelle etwas lockerere) natürlich nicht nur im öffentlichen Raum gelten, sondern auch zu Hause. Ansonsten wäre die Regelung doch sinnlos.