Nur weil jmd. die Buttontexte anders besschreibt, ändert es nicht unbedingt den Sachverhalt. Wenn ich einen Onlieshop eröffnen und die Texte ändere wird daraus nicht direkt etwas rechtlich anderes.
Crodwfunding für Brettspiele sieht unter vielen Gesichtspunkten aus wie eine Vorbestellung. Grundpreis, Addons, Steuer etc. die pro Artikel erfasst und genau aufgelistet werden.
Ich glaube allerdings gibt es in die Richtung noch rechtlich keine Klare Aussage oder einen Fall, auf den es jemand tatsächlich, in die eine oder andere Richtung hat feststellen lassen. Erschwerden dürfte dann noch ein Sitz im Ausland hinzukommen, der die rechtliche Situation noch kompizierter macht.
Genau DA liegt ja der groß Irrglaube. Es heißen eben NICHT nur die Buttons anders, sondern es ist rechtlich ein völlig anderer Sachverhalt. Es ist weder eine Spende, noch eine Investition, noch ein Kauf, sondern lediglich eine Finanzmittelzusage für eine Projektidee. Nicht mehr und nicht weniger.
Fühlt sich das für uns als Deutsch merkwürdig an? Klar doch! Nicht ohne Grund gibt es Deutschland keinerlei Rechtsgrundlage für Crowdfunding-Geschäfte und in der Folge logischerweise auch keine Rechtsprechung. Denn, wie du richtig beschreibst - sitzen die Betreiber der Plattformen nicht in Deutschland.
Und auch wenn der Auszug von danom auf den ersten Blick nach einer lupenreinen, gerichtsfesten AGB aussiehst, erkennt man auf den zweiten Blick, dass fast ausschließlich mit Begrifflichkeiten wie „gibt sein bestes“ gearbeitet wird.
ZitatEr kann nachweisen, dass das Projektbudget zweckmäßig genutzt und jede mögliche Anstrengung unternommen wurde, um das Projekt wie versprochen zu Ende zu bringen.
Da steht nichts von Belegen, Abrechnungen oder sonstigem. Wenn er dir nen Zettel schreibst, auf dem steht dass das ganze Geld für Entwicklung draufgegangen ist, obwohl die Entwicklung eigentlich weniger kosten sollte, ist er dem nachgekommen.
Nicht vergessen: Mit dem Pledge-Klick bestätigt man, dass man verstanden hat, dass man im Grunde auf rein garnichts Anspruch hat. Wäre eine solche Regelung nach deutschem Recht zulässig? Nein! Spielt das eine Rolle, wenn man ein Rechtsgeschäft auf Grundlage außer-deutscher Rechtsgrundlagen abschließt? Nein!