Beiträge von Huutini im Thema „Wird es ein Spiel des Jahres 2020 geben?“

    Huutini jo bin da ganz bei dir. Hat mein Beitrag anderes suggeriert?

    Nein, ich wollte es nur noch mal klarer ausdrücken als mit einem recht allgemeinen Google-Satz - ich durfte mich seinerzeit durch zu viele davon kämpfen und fand/finde die nicht immer verständlich, was man nun darf oder nicht darf, darum mein Zusatz/ meine Umformulierung. :)

    Ein "eingetragener Verein" arbeitet nicht-wirtschaftlich. Er darf also keinen Gewinn erzielen. Die Jurymitglieder erhalten auch keine "Gehälter" oder "Boni". Sie erhalten Kostenerstattungen, zum Beispiel für ihre Reisetätigkeiten zu Spieleveranstaltungen etc. Ob sie darüber hinaus auch noch Aufwandsentschädigungen für bestimmte Tätigkeiten erhalten, weiß ich nicht. Aber wenn es so sein sollte, werden es überschaubare Beträge sein, da eingetragene Vereine behördlich überprüft werden. Und aufgrund dieser Überprüfbarkeit kannst du auch sicher sein, dass unten wieder rauskommt, was oben reinkommt.

    Ich widerspreche dir ungern, und noch ungerner öffentlich. Aber das ist nicht richtig. Selbstverständlich darf und kann ein e.V. wirtschaftlich arbeiten. Man unterscheidet dann nur zwischen Satzungskonformen und fremden Ausgaben und das spielt auch bei der Steuer eine Rolle. Mehr aber auch nicht. Der SdJ ist glaub ich aber gemeinnützig - aber auch hier darf wirtschaftlich gearbeitet werden.

    Ein schneller Google zu Gemeinnützigkeit:

    In meinen früheren gemeinnützigen e.V.s durften wir zwar Gewinne erwirtschaften, duften diese aber nur im Sinne des Vereinszwecks ausgeben, und das schloss eine Auszahlung an Mitglieder aus.
    Ohne die Satzung des Spiel des Jahres e.V.s zu kennen bedeutet das meines Erachtens: Sie dürfen das Geld ausgeben, um den öffentlichen Status von Brettspielen in der Gesellschaft zu fördern, was sie meines Wissens nach mit Projekten auch tun, sie dürfen es aber nicht einfach als Boni oder Gewinne oder undefinierte Aufwandsentschädigungen an ihre Mitglieder ausschütten.
    Aufwandsentschädigungen und Erstattung von Fahrtkosten wären zwar grundsätzlich gültig, nur muss die Buchhaltung auf Anfrage nachweisen, dass die Entschädigungen und Erstattungen auch für Aktionen ausgegeben wurden, die dem Vereinszweck dienen. Wenn ein Mitglied Urlaub in der Karibik macht, wird das kaum anerkannt werden, die Kosten eines Besuchs der Spielemesse hingegen sind absolut gerechtfertigt, wenn sie aus den Vereinsgewinnen gezahlt werden.

    Wobei ich hier nur die Lage von vor zehn Jahren wiedergebe, und die Regeln, an die ich mich seinerzeit halten musste.

    Aber die letzten paar Preisträger haben gezeigt, wenn es gehyped wurde, ist es nominiert, und wahrscheinlich auch der Gewinner.

    Ich halte dich für zu clever, als dass du andeuten wollen würdest, die Spiele wären nominiert worden und hätten gewonnen, nur WEIL sie gehypt waren, aber es klingt ein bisschen danach ... :)

    Ist wie bei den Oscars.

    Wer wäre denn deiner Ansicht nach befähigt, die Oscars zu vergeben? :/

    Wie immer bei diesen Diskussionen beobachte ich eine eklatante Misskonzeption darüber, was subjektive, also nicht an empirisch messbaren Werten orientierte Preisverleihungen sind, sein wollen und sein können.