Beiträge von koala-goalie im Thema „Lehrer, verbeamtet und angestellt“

    Also ich möchte jetzt auch ein paar Gedanken zu dieser Geschichte äußern. Ich bin eher gegen die Verbeamtung von Lehrern und meine, dass das Beamtentum grundsätzlich reformiert gehört. Außerdem bin ich natürlich für faire und durchaus wettbewerbsfähige Bezahlung durch den Staat. (Ist ja auch nicht immer der Fall...) Ich finde keinesfalls das es sich bei Lehrern um faule und überbezahlte Säcke handelt...

    Jetzt zu den Hintergründen:

    • Hoheitliche Tätigkeiten sind ziemlich breit gefächert und die Einteilung in Beamten und Angestellte erscheint mir willkürlich. Bahn und Post/Telekommunikation sind privatrechtlich organisiert. Krankenhäuser ebenso. Und Sicherheit am Flughafen teilweise. Ich finde dass diese Tätigkeiten genauso schützenswert sind wie pädagogische Berufe. Streiks sind in all diesen Bereichen kritisch aber nicht umbedingt fatal. (Notbesetzung)
    • Gehalt wird im Beamtentum häufig stärker nach Ausbildungsdauer als nach Verantwortung gestaffelt. Ich behaupte: Ein Polizist verdient sein Geld wesentlich härter als ein Lehrer. (Höhere Polizisten leiten in der Regel große Dienststellen und Einsätze. Ebenfalls für A13)
    • Bei Lehrern und Verwaltungsbeamten stimmt das Bezahlungsgefälle zu den nicht verbeamteten Kollegen nicht. (Warum wollen Lehrer denn meistens so dringend verbeamtet werden?) Vor ein paar Jahren hab ich für Bayern mal ausgerechnet, dass der Mehrwert bei Pension und Sozialversicherung bei A13 durchaus 400 bis 500 Euro netto monatlich ausmacht, wenn man die Lücke zusätzlich privat absichern will (am Beispiel von Allianztarifen.
    • Bilanziell lügt sich der Staat dabei selber an, wenn er knapp die Hälfte der Arbeitskosten einfach weglässt. Die Pension und Heilbehandlung muss er ja trotzdem zahlen.
    • Aus Sicht der deutschen Sozialversicherung halte ich es für bedenklich, wenn die Kette der Entscheidungsträger (vom Verwaltungsbeamten bis zum Staatssekräter) von dieser nicht betroffen sind und selbst ein teilweise doppelt so hohes Absicherungsniveau (Dienstunfähigkeit ...) haben.