2. Sozialpädagogen
3. Anwälte
Gruß vom Erzieher sowie studierten Grundschullehrer
Lehrer sind meines Wissens schon noch Pädagogen, genauso wie bsp. Betriebsprüfer landläufig als Finanzbeamte zu bezeichnen sind.
Pädagogen + Juristen sind immernoch zwei Berufszweige. Man sieht bereits in deiner Aufzählung, wie man den Lehrerstand zu würdigen bzw. welchen Stellenwert er unter seinesgleichen hat.
Beide haben die Eigenschaft, überall mitreden zu müssen, selbst wenn sie nur bedingt die Fähigkeit haben, eine mitunter recht abstrakte Materie (speziell Steuerrecht) zu meistern. Da gibt es sicher in keinem deutschen Finanzamt einen anderslautenden Tenor.
P.S. Neben anderen Begegnungen der besonderen Art durfte ich vor zig Jahren einen inzwischen pensionierten Berufsschullehrer prüfen. Das Ende vom Lied war, dass ein hoher Anteil der bildungsvermittelnden Belegschaft dieser Einrichtung Kundschaft der zuständigen Steuerfahnung wurde.
Das hatte ich damals nicht für möglich gehalten.